Ich weis nicht ob eine 2022 noch Werksgarantie hat als Gebrauchte. Meistens ist das Händlergewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, Gewährleistung eine gesetzliche Vorschrift.
zB wird bei der Garantieerweiterung oftmals nur das Material umsonst geliefert, den Einbau musst zahlen. Daher wäre nun wichtig, welche Grundlagen dieser Garantie zugrunde liegen. Gewährleistung wäre ein Fall fürs BGB, da ist auch genau definiert, was Sache ist.
Als Gebrauchte wirst du also 1 Jahr Gewährleistung vom Händler haben(nicht von Yamaha) und kannst erstmal den dazu verdonnern korrekte Ware zu liefern. Dein Ölverbrauch deutet einen Schaden an, 2 Wochen sind da durchaus eine angemessene Zeit den Schaden zu finden und zu beheben. Aber du musst dann auch auf die Gewährleistung gegenüber dem Händler pochen. Wenn du ihm gegenüber die "Werksgarantie" zugrunde legst, gelten halt auch die Bedingungen von Yamaha und da kann sich der Ablauf durchaus ziehen. Wie gesagt: hier musst die die Garantiebedingungen von Yamaha anschauen. Da gibts dann keine gesetzlichen Vorgaben dazu.
Spielt also auch immer eine Rolle, wie du dich gegenüber dem Händler ausdrückst. Natürlich mögen Händler es, wenn du die Garantie nehmen willst. Den nun sind sie aus dem Schneider. Muss Yamaha nun regeln. Du hast aber einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Händler. Und das ist eben NICHT Garantie, sondern Gewährleistung.
Soviel zu den Grundlagen, nun solltest du den Händler auf die 1 Jahr Gewährleistung hinweisen als Gebrauchtkauf und ihm eine Frrist setzen. Erst jetzt wenn du ihm eine Frist setzt und er diese nicht einhält ohne es ausreichend zu begründen, kannst du Ersatzforderungen geltend machen. Normalerweise sollte im Herbst nicht mehr soviel los sein und Luft um keine 2 Wochen zu brauchen.