Beiträge von Chefin

    Was verstehst du unter abkönnen? Rennstreckenfeeling? Also voll auf die Kurve halten, hart bis kurz vor ABS anbremsen auf kurviger Strecke, sprich in Dauerlast? Ich glaube die MT09 ist nicht unbedingt eine RR oder Panigale, weder vom Motor noch von den Bremsen. Könnte also einfach ein Überlastungsproblem sein. Heiss gebremste Beläge verglasen, sind nun verhärtet und rubbeln die Scheibe kaputt. Würde die Riefen erklären. Aber ist jetzt nur eine Vermutung.


    Ich würde in jedem Fall mit der Werkstatt sprechen und Gewährleistung ansprechen. So schnell dürfen Bremsen normal nicht so verschleissen. Und Sonntagsausflugdampfer sind MTs ja auch nicht unbedingt. Etwas Dampf müssen die schon abkönnen.

    Da du die selbe Maschine wie ich hast: nein das sind 2 unterschiedliche Scheinwerfer. Die Optik ist so, das du zu hoch strahlst. Würdest das nun dimmen, müsste das so dunkel werden, um nicht zu blenden, das du auch nichts mehr davon hast.


    In den Scheinwerfern sitzt eben jeweils nur eine optische Variante. Das sind keine gleichen Teile, an denen nur jeweils ein Bereich stillgelegt ist. In wie weit aus dem Linksverkehr dann etwas passt weis ich nicht, aber da nur eine Lichtfunktion pro Scheinwerfer würde mit 2 Abblendscheinwerfer dir das Fernlicht fehlen.


    Aus Umbauen und Fernlicht extra dazu stricken wüsste ich da keine Lösung.


    Und Wärmetechnisch würden die sowieso das nicht aushalten. Für 2xLED Licht ist das Gehäuse in dieser Form zu klein für die Abwärme. Hier müssten dann aktiv gekühlte Leuchtmittel rein. Gibts im KFZ mit Ventilatoren, Spritzwassergeschützt eingebaut, im Bikebereich mit Spritzwasser funktioniert das nicht sehr lange. Man müsste da die gesamte Front so abdichten das der Reifen nichts nach oben auf den ventilator spritzen kann, der zwangsläufig im Freien sitzen muss zur Wärmeabfuhr. Im Auto hat er da eine kompletten Motorraum.

    Jo, und 25 Euro pro Zündkerze ist auch kein Schnäppchen. Die Zündkerzen alleine finanzieren die verliehene Nike, die dafür als Kundenservice kommt.


    Hab nun mal meine letztjährige Rechnung rausgesucht für die 10.000er




    Mit 82,60 pro Stunde, dafür halt ohne Leihmoped. Kommen 2x 120km Abholen dazu(60km entfernt, jemand muss mit Auto nachfahren)


    20.000er wird dann im Mai kommen, ich will vor Ablauf der Gewährleistung nochmal dort sein.

    Ich werbe garnicht, ich sage nur was rechtlich Sache ist. Was immer du auch machen willst mach es. Und beschäftige dich mal mit der Gewährleistung und dem Unterschied zur Garantie


    Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen


    Wenn du dann dein Wissen aufpoliert hast, können wir gerne weiter diskuttieren. Bis dahin sind deine Argumente einfach nur falsch, weil auf Basis falscher Begrifflichkeiten und nur die zählen vor Gericht. Nicht das was wir so umgangssprachlich machen.


    zB das wir immer Standlicht sagen, es aber rechtlich garkein Standlich gibt, sondern nur Begrenzungsleuchten. Trotzdem sagen alle Standleuchte. Vor Gericht zählen die gesetzlich vorgegebene Begriffe, nicht unsere umgangssprachliche Vereinfachung.

    Da steht doch klar: der Kunde verlangte den Schaden vom Autohaus. Darum und nur darum gehts. Der Kunde wollte garnichts vom hersteller, es geht nur um die Herstellervorgaben die das Autohaus zugrunde gelegt hat.


    Zitat

    Im gegenständlichen Fall kaufte der Kläger von einem Autohaus im November 2009 einen Gebrauchtwagen, der mit einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie ausgestattet war. Die Garantiebestimmungen im Kaufvertrag sahen als Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche vor, dass „der Käufer/Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt ". Eine Wartung bei einer nicht vom Verkäufer anerkannten Werkstatt solle demnach einen automatischen Garantieverfall zur Folge haben.


    Hier gehts also keineswegs um den Hersteller, sondern ausschliesslich um den verkäufer des Gebrauchten.


    Wen es genauer interessiert der sollte das Orginalurteil lesen und nicht irgendeine Werbeseite einer Anwaltskanzlei


    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py%3FGericht%3Dbgh%26Art%3Den%26sid%3De86f0981dab8cae6576880ed2a815740%26nr%3D65665%26pos%3D0%26anz%3D1&ved=2ahUKEwjV1bfz5rCFAxW6R_EDHQ7oBB0QFnoECBUQAQ&usg=AOvVaw3-t12OF_OU5d67ZoYx6aNg

    Garantie nicht, nur die Gewährleistung. Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift. Garantie kann genau das selbe beeinhalten, aber meistens ist es mehr. Garantie ist an die Herstellervorgaben gebunden, Gewährleistung darf nicht von anderen Dingen abhängig gemacht werden.


    Innerhalb der 2 Jahre spielt das also eher keine Rolle. Und solange die Garantie auch nur 2 Jahre ist, ist es ebenfalls egal. Interessant wird es dann wieder wenn man Kulanz erwartet, zb wenn der Motor nach 2,5 Jahren wegen irgendwas verreckt. Hier greift die Kulanz wenn man beim Yamaha-Händler war,


    Allerdings reden wir da von vieleicht 1% der Bikes, die in Kulanz kommen und das durchgeht. 99% haben dann wohl Geld gespart. Diese Entscheidung muss also jeder für sich treffen. Das Online eintragen ist auch kein großes Hinderniss mehr, das können auch die Freien Werkstätten inzwischen machen. Auch das wurde gerichtlich schon geklärt.

    Ne, das kann man nicht umdrehen. Jemand der zuwenig Stundenlohn verlangt kann halt weder ordentliches Werkzeug kaufen noch gescheite Schulung. Jemand der zuviel verlangt muss aber deswegen nicht geschult sein wie ein Astronaut. Zuviel geld heist nicht zuviel Schulung. Aber zuwenig Geld heist definitiv zuwenig Schulung...bzw Ausbildung/Weiterbildung.


    Umkehrschluss gilt hier nicht. Und ja, die teuren Werkstätten sind meistens auch Mega Arrogant geworden.