Recht haben und ein Moped haben sind dann aber 2 Paar Stiefel.
Grundsätzlich kann man zurück treten nach Fristsetzung. Aber das mit dem Schadensersatz muss ein Schaden sein den man bezahlt hat, nicht ein fiktiver Schaden. Es muss also real Geld fehlen. Das bekommt man zurück. zB wenn man mangels anderem Fahrzeug ein Leihfahrzeug benötigt um zb zur Arbeit zu kommen. Das Leihfahrzeug darf aber nicht fiktiv sein und ich fahre stattdessen mit der Bahn. Man bekommt also nur das ersetzt was man an echtem Geldschaden hat.
An diesem Punkt macht also Schadenersatz keine Sinn. Ich muss erst Geld ausgeben, das ich dann zurück bekommen könnte, wenn vor Gericht die Richter auch dieser Meinung sind.
Der zweite Punkt ist der Rücktritt vom Kaufvertrag. Ausgelöst nicht durch den Händler der dir nichts verkaufen will, sondern durch den Hersteller, der nicht liefern kann. Du tritts zurück und dann? Nächster Händler, der muss aber erst eine bestellen, die dann noch mehr Lieferzeit hat. Oder du findest einen Händler, der aufgrund von Rücktritt eines anderen Kunden eine Maschine zuviel hat nun und sie dir verkauft. Den muss man finden. Und den Schaden durch dort hin fahren und abholen kann man geltend machen. Oder den Schaden weil der keinen Rabatt gibt, dein erster Händler aber schon.
So oder so, mit Rücktritt dürfte sich die Wartezeit verlängern. Nicht verkürzen. Und Schadensersatz muss man den Schaden belegen. Verpasste Sommerfreude ist kein Schaden der ersetzt wird. Man kann also da nicht wirklich gewinnen, nur die Verluste begrenzen. Lediglich ein Markenwechsel weil der schneller liefern kann, wäre dann noch eine Option.