Alles anzeigenOu Backe... da ist der Polizist ja ganz schön nah an der Nötigung.
Vor allem das mit der Pupillenreaktion.. mir wollten sie auch mal erzählen dass meine Augen gerötet sind... um halb 3 in der Nacht nach einem langen Tag.
Ein freiwilliger Test ist freiwillig. Die Mitnahme auf die Wache mit fadenscheinigen Gründen ist schon ein harter Eingriff. Eine nicht richterlich angeordnete Blutentnahme ist auch ganz schön übel.
Nicht einschüchtern lassen und lieber mal mit einem Anwalt reden. Die Polizei geht da gern von Schuld aus und lässt sich die Unschuld des Beschuldigten beweisen. Gerade bei allgemeinen Verkehrskontrollen ist auch die Motivation der Kontrolle ein schwieriges Ding. Bei dem Beispiel im Fernsehen ist aber ein Verstoß Grund der Kontrolle... Das könnte das Ganze schon wieder anders aussehen lassen. Risikoreiches Verhalten wird von Richtern teilweise auch als Verdacht auf Drogen bestätigt. Dann ist aber eine richterlich angeordnete Blutentnahme wahrscheinlich.
Ich würde es nicht als Nötigung empfinden. Die Polizei macht nur ihren Job. Wenn ich keine Drogen genommen habe, dann würde ich mich nicht so verhalten. In einem Becher zu pinkeln ist doch kein Problem.