Alles anzeigenDa es den TÜV-Prüfer selber interessiert hat hat er eine kostenlose Lautstärkemessung vorgenommen. Ich also ab aufs Moped, Leerlauf rein und bei 4850 Umdrehungen schön fauchen lassen. Ergebnis: 90db. Schönes Ergebnis
Der Witz dabei: wenn man die Lautstärke (wie im Originalzustand angedacht) bei 5000 Umdrehungen misst landet man bei 91db
Das haben wir extra getestet. Zieht man davon 3db Toleranz ab landet man bei 88db, trotzdem stehen nun mal 96db im Fahrzeugschein
Hab gerade nochmal Deinen Beitrag durchgelesen.
Was mich jetzt mal wirklich interessieren würde und mir leider nicht so ganz klar ist: Der nach dem Umbau dieses Kits eingetragene reduzierte DB-Wert in Deinem Fahrzeugschein.
Laut Deiner Beschreibung hat der TÜV-Prüfer die Lautstärke gemessen, nachdem dieses DB-Limiter Set eingebaut wurde und Du ihm die Maschine vorgeführt hast. Er hat dann bei der nun leicht reduzierten Nenndrehzahl von 4.850 U/min. 90 DB gemessen.
Die Frage, die sich mir nun stellt, warum wird denn dann nicht der Wert, der bei der TÜV-Abnahme gemessen wurde, in den Fahrzeugschein eingetragen?
Vermutlich deshalb, weil da normalerweise überhaupt nicht mehr gemessen wird, da dem DB-Limiter Set ein Teilegutachten beiliegt und in diesem Teilegutachten steht, daß eine Tracer 9 mit Verwendung dieses Kits 95 DB Lautstärke bei der nun gültigen Nenndrehzahl produziert.
Aber was wäre denn, wenn ich eine Einzelabnahme anordnen würde und darauf bestehen würde, daß die Lautstärke an der Serienanlage genau ausgemessen wird?
Könnte man mir sowas eigentlich verwehren und wenn ja, mit welcher Begründung?
Vielleicht mit der Begründung, daß eine Messung beim TÜV nicht präzise genug wäre, weil die nicht die gleichen Labor- bzw. Prüfstandsbedingungen haben wie dort, wo sie einst die Prototypen gemessen haben für ihre Eintragungen und das man sowas deshalb nicht macht?
Aber wenn das stimmt, dann dürfte mir ja kein Polizist eine Strafe aufbrummen oder mir die Weiterfahrt untersagen, weil ich jetzt 1 DB lauter war, als im Fahrzeugschein steht, als ER das mit seinem Gerät gemessen hat bei der Kontrolle am Straßenrand.
Das ist doch dann auch nie im Leben so genau wie auf dem Prüfstand, oder ...?
Sagt mal, kann es sein, daß die einzelnen Motorräder lautstärke-technisch ziemlich streuen?
Genauso wie es ja auch oftmals der Fall ist, daß zwei Exemplare des gleichen Modells eine etwas abweichende Motorleistung haben, der eine etwas besser im Futter steht und 5 PS mehr Leistung bringt als der andere.
Vielleicht ist das nämlich die Wurzel allen Übels und herstellungsbedingt ist es aus irgendeinem Grund so, daß die Lautstärke von Maschine zu Maschine schwankt und deshalb streuen die einzelnen Motorräder, was ihre tatsächliche Lautstärke angeht und so haben dann vielleicht einige 92 DB, einige 96 DB und wieder einige andere haben 95 DB.
Und als man damals in Japan die gesamten Daten für die neuen Modelle aufgenommen und gemessen hat, damit die wissen, was sie in den Fahrzeugscheinen einzutragen haben, hat man halt dummerweise ausgerechnet eine von den Maschine erwischt, die etwas lauter als die meisten anderen war und 96 DB bei Nenndrehzahl produziert hat.
Und wir dürfen's jetzt ausbaden.
Ist alles nur eine Vermutung, schon klar.
Aber es will mir halt nicht so ganz in den Kopf, warum man da so eine große Abweichung hat vom eingetragenen Wert (91 statt der eingetragenen 96 DB, das ist mehr als deutlich), wobei der TÜV-Prüfer ja wohl wissen wird, wie man ordnungsgemäß die Lautstärke misst und die Messung ganz sicher richtig durchgeführt hat.
Und da spielt es auch gar keine Rolle, ob die Mündung des Auspuffs zur Seite, nach oben oder - wie eben jetzt bei der neuen Tracer der Fall - nach unten zur Straße zeigt.
Gemessen wird die Lautstärke nämlich immer im gleichen Winkel, mit dem gleichen Abstand.
Also dürften da doch keine sooo großen Abweichungen stattfinden.
Aber ich schätze mal, auch wenn das mit der individuellen Eintragung durch Einzelabnahme wirklich klappen sollte, wird das wahrscheinlich so viel kosten, daß es keiner machen wird.
Erinnert mich irgendwie an die völlig bekloppte Situation im Jahre 2017, als man es durch eine Gesetzesänderung quasi unmöglich gemacht hat, einen Benziner auf Gas umzurüsten, weil man per Gesetzesänderung die Einzelabnahme für diese Umbauten verboten hat.
Die Kosten wären für den Privatmann so hoch (es heißt, man muß dann bei solch einem Umbau mit Eintragung mit einem niedrigen fünfstelligen Betrag rechnen), daß es keiner machen würde.