Hallo
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Legalität von Zubehör und Anbauteilen.
Mal grob:
ABE, ( Lenker, Bremshebel) ist eine direkt auf das Fahrzeug geprüftes Prüfdokument (Eintragungsfrei)
Festigkeitsgutachten, diese müssen über einen Prüfer Eingetragen werden
E- Prüfzeichen oder E- Nummer ( Blinker) kann universell an alle Fahrzeuge verbaut werden.
Typisierte E- Prüfzeichen (Abgasanlagen) ist speziell nur für den Typ Eintragungsfrei.
Dann kann es aber Bauteile geben wie zum Beispiel das Original Zubehör Windschild von Yamaha, und diese können dann direkt auf das Fahrzeug Typsiert sein, da gibt es dann teilweise keine Prüf/E/ KBA Nummern. Diese sind mit bei dem Fahrzeug Grund Typsiert (mir fehlt jetzt der genaue Begriff) Euzulassung.
Denn ihr habt ja auf euren Original Bremshebeln doch auch keine Prüfnummern oder.
Mal grob gesagt als Beispiel,
Yamaha lässt die RN 43 zu für Europa, und das machen sie gleich mit dem angebauten Windschild.
Somit kann Yamaha das Bike mit und ohne Windschild verkaufen, und benötigt man keine prüfnummern oder Ähnliches. Es gilt als Original Anbauteile.
Sowas gibt es ja auch für PKWs, Zum Beispiel unterschiedliche Reifengrößen die mittlerweile nicht mehr alle im Schein eingetragen sind aber man trotzdem fahren darf.