Der soll den Kunden nicht aufhalten. Das hat auch nie jemand verlangt oder behauptet.
Hinweisen muss er aber trotzdem! Das hat auch nichts mit Eigenverantwortlichkeit des Halters zu tun, sondern mit den vertraglichen Nebenpflichten eines Händlers.
Du wirst keine Autowerkstatt finden, die Dir nicht einen Hinweis auf abgefahrene Reifen auf die Rechnung schreibt. Und Du meinst sicher nicht ernsthaft, die machen das, weil es so nette Kerle sind.
Nein, die müssen das machen, weil sie sonst ggf. in der Haftung sind.