Beiträge von Hoinzi

    Die Antwort "kommt darauf an" gibt jeder, der aus dem Stehgreif nichts dazu sagen kann. Bei der Versicherung Mitarbeiter am Telefon zu befragen ist verschwendete Zeit, die wissen es schlicht nicht genau.


    Ihr müsst die Sache von der anderen Seite betrachten.


    Für mich besteht ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere keine Reifenbindung. Eine Pflicht für eine Reifenfreigabe besteht in einem solchen Fall gesetzlich nicht. Worauf soll aber nun eine Versicherung einen Mitverschuldenseinwand stützen? Ich habe die gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Reifenfreigaben haben für mich einen empfehlenden Charakter, mehr jedoch nicht.


    Und auch wenn Neo es nicht wahrhaben wollte: Es ist beim Auto das gleiche. Da gibt es Billigstreifen aus chinesischer Herstellung, die bei Nässe fahren wie Schmierseife. Trotzdem darf ich mir die aufs Auto machen, ohne dass ich damit gegen irgendwelche Regeln oder Pflichten verstoße. Und aus diesem Grund kann mir niemand eine Mithaftung aufdrücken, nur weil ich besch… Reifen montiert habe.


    Und bei den Motorradreifen verhält es sich nicht anders. Was ich mir auf meine Maschine aufziehen lasse, ist meine Sache. Die Reifen müssen Mindestvorgaben erfüllen, Größe, Traglast, Speedindex und Profiltiefe. Wenn das stimmt, gibt es definitiv keine Mithaftung bei einem Unfall.


    Ich bin keineswegs verpflichtet, z.B. im Falle des Conti Road Attac 3 beim Hersteller nachzufragen, ob der auf der Tracer nicht getestet oder bloß nicht für tauglich befunden wurde. Der Reifen passt von den Spezifikationen, also darf ich ihn montieren. Dass Conti ihn wohl nicht für optimal hält, muss mich dabei nicht interessieren.


    Wer etwas anderes sagt, liegt nach der aktuellen Rechtslage für Motorräder ohne Reifenbindung schlicht falsch. Und die Ansichten vieler Sachverständiger sind nicht automatisch deswegen richtig, weil sie Sachverständige sind. Davon mal abgesehen, dass diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, sich also grundsätzlich jeder "Sachverständiger" nennen darf, wenn er das will, sind die nicht selten nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.


    Wer nur mit freigegebenen Reifen fahren mag: sehr gerne.


    Wer eine Maschine ohne Reifenbindung hat und andere Reifen fahren will: kein Problem, eine Haftung wird es nicht geben.


    Ansonsten dürften sich viele ausländische Motorräder nicht nach D wagen, denn maßgebend ist bei einem Unfall fast immer das Recht des Staates, in dem der Unfall passiert. Und außerhalb von D kennt bekanntlich kein Mensch so etwas wie Reifenfreigaben, also haben Ausländer grundsätzlich weder darauf geachtet noch eine Freigabe dabei. Und trotzdem bekommen die Ihren Schaden ggf. in voller Höhe ersetzt.


    Bitte nicht panisch machen lassen, dass es bei zahllosen Motorradunfällen noch keinen Fall gab, bei dem das offenbar Thema war, spricht doch für sich. Und das zu Zeiten, zu denen noch eine Reifenbindung üblich war.



    Nein, seine Argumentation ist für Motorräder ohne Reifenbindung eben nicht richtig und begründet. Es gibt für Versicherungen keinen Anknüpfungspunkt, bei denen sie eine Mithaftung durchsetzen können, wenn ich auf einem Motorrad ohne Reifenbindung Reifen ohne Freigabe montiere. Das ist gesetzlich zulässig und damit besteht für eine Versicherung keinerlei Handhabe, hier etwas zu konstruieren.



    Und wirklich polemisch war hier in allererster Linie er selbst. Und wie man in den Wald hineinruft...


    Aber offenbar wurde er ja inzwischen wohl aus dem Forum entfernt.


    Ja und? Das interessiert den Gesetzgeber überhaupt nicht. Mein Fahrzeug muss verkehrssicher sein. D.h. bei Fahrzeugen ohne Reifenbindung, die Reifen müssen das richtige Format (Größe, Last- und Speedindex) haben, die Profiltiefe muss stimmen und schwupp, schon ist das Mopped verkehrssicher, bezogen auf die Reifen. Alles andere ist, sorry, juristischer Unsinn.




    Mit so einem Spruch disqualifiziert man sich für jede ernsthafte Diskussion. Und gerade Du wirfst anderen vor, ihre Meinung aufzwingen zu wollen, obwohl Du juristisches Laien- und Halbwissen vom Hörensagen auf dem Stand von 2011 verbreitest. Ich hoffe, Dein Glashaus ist groß genug, damit Du mit den Steinen nicht bis zu den Scheiben kommst.

    Das wird durch beharrliches Wiederholen nur nicht richtiger.


    Für mich gilt: Ich habe keine Reifenbindung in den Papieren. Das bedeutet, ich darf grundsätzlich jeden Reifen montieren, der die passenden Spezifikationen (Größe, Geschwindigkeitsindex, ggf. Tragfähigkeitsindex, wenn es das bei Moppeds überhaupt gibt).


    Soweit ein Reifen diese Voraussetzungen erfüllt, wird mir keine Versicherung eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen oder gar nachweisen können. Ähnlich wie beim Auto, bei dem ich auch nach Belieben beschissene China-Reifen montieren darf, resultiert eine grobe Fahrlässigkeit nicht aus der Montage schlechter (im Sinne nicht explizit freigegebener) Reifen, sondern höchstens daraus, dass ich mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bin.


    Woraus sich die Pflicht ergeben soll, die Verkehrssicherheit nachweisen zu müssen, erschließt sich mir nicht. Bei Autos kommt auch keiner auf diese Idee, und die Regelungen unterscheiden sich insoweit nicht. Vielmehr ist es so, dass, solange zulässige Reifen (Format etc.) montiert sind, andere mir nachweisen müssen, dass mein Fahrzeug nicht verkehrssicher gewesen sein soll. Das gilt für den Staats als Ordnungsmacht (Polizei oder auch im Rahmen der HU) und auch gegenüber Versicherungen, die mir etwas nicht bezahlen wollen.


    Eine Trennung zwischen materiellen und immateriellen Schäden gibt es nicht. Wenn ich Anspruch gegen einen Dritten habe, dann auf Ersatz aller Schäden, gleich ob materiell oder immateriell. Ich bin nicht sicher, ob diese Begriffe hier richtig verstanden wurden.


    Ich wickle beruflich seit nunmehr über 17 Jahren Verkehrsunfälle ab, darunter auch diverse Motorradunfälle und habe noch nie erlebt, dass eine Versicherung tatsächlich das Thema Reifen tatsächlich thematisiert.


    Und wenn ein Reifen sich auflöst (wie im Falle des Varaderofahrers) prüft eine Versicherung wohl eher weniger, ob der Reifen freigegeben war, sondern ob er überhaupt auf die Maschine passte und der Halter den Schaden nicht möglicherweise selbst verursacht hat (zu wenig Luftdruck oder dergleichen).


    Für mich steht fest, dass ich auf Motorrädern ohne Reifenbindung in den Fahrzeugpapieren alles montieren darf, was von den Daten her passt, ohne dass ich mir einen Fahrlässigkeitsvorwurf wegen der Reifen selbst machen lassen muss.


    Das schreiben ja sogar die meisten Hersteller auf ihren Webseiten und sprechen lediglich Empfehlungen aus. Die haben aber keinen verbindlichen Charakter, ebensowenig das, was in der Bedienungsanleitung steht.


    Und nur am Rande sei erwähnt, dass EU-Recht nationales Recht in aller Regel überlagert, d.h. wenn die EU sagt, eine Reifenbindung ist nicht mehr erforderlich, dann kann sich keine Versicherung darauf berufen, dass deutsches Recht etwas anderes vorsieht.



    Und dass einzelne Hersteller für ihre Reifen keine Freigabe erteilen, liegt einfach an der Klagewut der Leute, die dann der Auffassung sind, der Reifen ist freigegeben, da ist der Hersteller schuld, wenn mich das Mopped bei 230 km/h durch Pendeln abgeworfen hat. Also wird geklagt unter Hinweis auf die Freigabe.


    Ich gehe davon aus, dass mit zunehmender Zahl von Motorrädern ohne Reifenbindung die Zahl der Freigaben deutlich abnehmen wird. In ein paar Jahren wird es wohl für ältere Motorräder schwierig, noch aktuelle Reifen zu bekommen, weil sich immer mehr Hersteller den Aufwand sparen werden.


    Finde ich auch nur begrenzt sinnvoll. Soll einem wohl irgendwie ein schlechtes Gewissen einimpfen, wie lange man schon auf Reserve rumfährt...


    Erstaunlich, ich bekomme nach 15 km Reserve 16,7 Liter rein und habe sich das Maximum noch nicht ausgereizt, weil ich dafür nicht die erforderliche Geduld besitze...


    Ganz so einfach ist das nicht. Da gehören neben der Spurbreite noch ein paar andere Dinge dazu... ;)