Das wird durch beharrliches Wiederholen nur nicht richtiger.
Für mich gilt: Ich habe keine Reifenbindung in den Papieren. Das bedeutet, ich darf grundsätzlich jeden Reifen montieren, der die passenden Spezifikationen (Größe, Geschwindigkeitsindex, ggf. Tragfähigkeitsindex, wenn es das bei Moppeds überhaupt gibt).
Soweit ein Reifen diese Voraussetzungen erfüllt, wird mir keine Versicherung eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen oder gar nachweisen können. Ähnlich wie beim Auto, bei dem ich auch nach Belieben beschissene China-Reifen montieren darf, resultiert eine grobe Fahrlässigkeit nicht aus der Montage schlechter (im Sinne nicht explizit freigegebener) Reifen, sondern höchstens daraus, dass ich mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bin.
Woraus sich die Pflicht ergeben soll, die Verkehrssicherheit nachweisen zu müssen, erschließt sich mir nicht. Bei Autos kommt auch keiner auf diese Idee, und die Regelungen unterscheiden sich insoweit nicht. Vielmehr ist es so, dass, solange zulässige Reifen (Format etc.) montiert sind, andere mir nachweisen müssen, dass mein Fahrzeug nicht verkehrssicher gewesen sein soll. Das gilt für den Staats als Ordnungsmacht (Polizei oder auch im Rahmen der HU) und auch gegenüber Versicherungen, die mir etwas nicht bezahlen wollen.
Eine Trennung zwischen materiellen und immateriellen Schäden gibt es nicht. Wenn ich Anspruch gegen einen Dritten habe, dann auf Ersatz aller Schäden, gleich ob materiell oder immateriell. Ich bin nicht sicher, ob diese Begriffe hier richtig verstanden wurden.
Ich wickle beruflich seit nunmehr über 17 Jahren Verkehrsunfälle ab, darunter auch diverse Motorradunfälle und habe noch nie erlebt, dass eine Versicherung tatsächlich das Thema Reifen tatsächlich thematisiert.
Und wenn ein Reifen sich auflöst (wie im Falle des Varaderofahrers) prüft eine Versicherung wohl eher weniger, ob der Reifen freigegeben war, sondern ob er überhaupt auf die Maschine passte und der Halter den Schaden nicht möglicherweise selbst verursacht hat (zu wenig Luftdruck oder dergleichen).
Für mich steht fest, dass ich auf Motorrädern ohne Reifenbindung in den Fahrzeugpapieren alles montieren darf, was von den Daten her passt, ohne dass ich mir einen Fahrlässigkeitsvorwurf wegen der Reifen selbst machen lassen muss.
Das schreiben ja sogar die meisten Hersteller auf ihren Webseiten und sprechen lediglich Empfehlungen aus. Die haben aber keinen verbindlichen Charakter, ebensowenig das, was in der Bedienungsanleitung steht.
Und nur am Rande sei erwähnt, dass EU-Recht nationales Recht in aller Regel überlagert, d.h. wenn die EU sagt, eine Reifenbindung ist nicht mehr erforderlich, dann kann sich keine Versicherung darauf berufen, dass deutsches Recht etwas anderes vorsieht.
Und dass einzelne Hersteller für ihre Reifen keine Freigabe erteilen, liegt einfach an der Klagewut der Leute, die dann der Auffassung sind, der Reifen ist freigegeben, da ist der Hersteller schuld, wenn mich das Mopped bei 230 km/h durch Pendeln abgeworfen hat. Also wird geklagt unter Hinweis auf die Freigabe.
Ich gehe davon aus, dass mit zunehmender Zahl von Motorrädern ohne Reifenbindung die Zahl der Freigaben deutlich abnehmen wird. In ein paar Jahren wird es wohl für ältere Motorräder schwierig, noch aktuelle Reifen zu bekommen, weil sich immer mehr Hersteller den Aufwand sparen werden.