Beiträge von Hoinzi


    Da wird wohl praktisch nie ein Hinweis auf das Handbuch zu finden sein. Entweder ist im Schein ein bestimmter Reifen aufgeführt oder ein Hinweis auf Vorgaben der Betriebserlaubnis. Und im CoC könnte noch was stehen. Alles andere ist irrelevant.


    Diese Idee mit dem Handbuch vertritt übrigens nur der ADAC. Und die Seiten, die erkennbar beim ADAC abgeschrieben haben.

    Wie schon geschrieben hat das Fahrerhandbuch keinerlei rechtliche Relevanz . Das Ding gehört nicht fest zum Fahrzeug (im Unterschied zum Fahrzeugschein z.B.), daher kann es keinerlei Bindungswirkung erreichen.


    Wenn der Hersteller eine Reifenbindung erreichen will, muss er einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere erwirken.


    Ich meine, Conti schreibt auf seiner Seite, es braucht ohne Eintrag in die Papiere keine Freigabe. Yamaha sagt, es braucht keine Freigabe (mehr).


    Muss es auch noch vom Papst bestätigt werden, bevor die Zweifler aufhören zu zweifeln?

    Wobei sich diese Antwort von Conti auf die RN29 bezog. Die RN43 und RN57 sind fahrwerkseitig teils deutlich anders abgestimmt, für die dürfte wohl das Ergebnis der Conti-Test nicht so ohne Weiteres übertragbar sein.


    Ich sage mal so, da für mich Geschwindigkeit über 160 praktisch nie vorkommen, hätte ich für mich auch keine Bedenken, den Conti RA 3 zu montieren. Von meinen bisherigen Michelin war nicht so sehr begeistert, weil sie zum Schluss teils extrem kippelig und teilweise rutschig wurden, was ich beim Metzeler Roadtec 01 deutlich weniger ausgeprägt und beim Conti RA 3 praktisch überhaupt feststellen konnte. Allerdings bin ich den Road 5 nie gefahren, ich habe es nur bis zum Pilot Road 4 geschafft. :eusa-whistle:


    Ok, das wissen wir alle, die ihn nicht persönlich kennen, natürlich nicht. Das erklärt sicher einiges; wer Schmerzpatient ist, weiß, welche Belastung das darstellt. Dass da manchmal Reaktionen kommen, die normalerweise nicht angemessen sein mögen, kann ich nachvollziehen.


    Nur umgekehrt: das wusste ich z.B. natürlich nicht, sonst hätte ich es einfach übergangen. Wenn man seine letzten Beiträge ohne diese Kenntnis liest, hat er halt massiv gestänkert.


    So gesehen: Schade, dass er gegangen ist, denn abgesehen von dieser Thematik hier erschienen mir seine Beiträge durchaus kompetent. Vielleicht mag er es sich ja noch mal überlegen.

    Man muss jetzt aber nicht überall die Flöhe husten hören. ;)


    Ich habe schon die Allianz als Sachversicherer verklagt, bezahlt durch die Allianz Rechtschutzversicherung. Haben die anstandslos bezahlt. Warum auch nicht? Wenn der Sachverhalt versichert ist, gibt es keine Prüfung der RSV, ob ich Freigaben beachtet habe... :dance:


    Da braucht man sich keine Gedanken zu machen. Da das Fahrzeug auch ohne Freigabe des Reifens zulässig und verkehrssicher ist, kann die Versicherung gar nichts machen und wird auch nicht auf die Idee kommen. Und wenn doch ist die Versicherung beweispflichtig, muss also für entsprechende Kosten erst einmal in Vorlage gehen.



    Völlig losgelöst von dieser Thematik empfehle ich ohnehin jedem, der am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt, eine Verkehrsrechtsschutz. Wer die nicht hat, trägt bei Unfällen immer ein gewaltiges Kostenrisiko. In dem Augenblick, in dem ein Sachverständiger die Bildfläche betritt, sind die Kosten immens, gerne bei unfallanalytischen Gutachten auch mal deutlich fünfstellig. Wer da keine Versicherung hat, kann schnell in Probleme kommen.


    Wenn dann die Entscheidung z.B. auf 30 % Mitverschulden lautet, bekommt man 70 % seines Schadens ersetzt, darf aber den doppelten Betrag an den Sachverständigen bezahlen, von dessen Kosten man auch 30 % trägt.


    Und bitte nicht sagen "ich habe noch nie eine Rechtsschutz gebraucht", das mag alles sein, aber wenn es mal zu einem Unfall kommt, sind die Kosten eines Verfahrens schnell astronomisch. Entsprechende Versicherungen bekommt man schon ab ca. 60,- € im Jahr.

    Hier wird aber erkennbar von einem Motorrad mit Reifenbindung, d.h. entsprechendem Eintrag in den Fahrzeugpapieren gesprochen.


    Genau das gilt aber für Fahrzeuge ohne entsprechenden Eintrag in den Papieren eben nicht.



    Der letzte Satz ist sicher richtig.



    Richtig ist aber auch, dass ein Motorrad mit Reifenbindung auch nur Reifen mit Freigabe fahren darf. Welche konkreten Auswirkungen es hat, wenn man das ignoriert, weiß ich nicht, das scheint wohl kaum praktische Relevanz zu haben.



    Übrigens hat mich bei meinen letzten Hauptuntersuchungen noch kein Prüfer nach einer Reifenfreigabe befragt. Finde ich merkwürdig, wenn ich lese, dass andere Prüfer da wohl sehr pingelig sind...