REIFEN - Freigaben ?

  • #131


    Da braucht man sich keine Gedanken zu machen. Da das Fahrzeug auch ohne Freigabe des Reifens zulässig und verkehrssicher ist, kann die Versicherung gar nichts machen und wird auch nicht auf die Idee kommen. Und wenn doch ist die Versicherung beweispflichtig, muss also für entsprechende Kosten erst einmal in Vorlage gehen.



    Völlig losgelöst von dieser Thematik empfehle ich ohnehin jedem, der am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt, eine Verkehrsrechtsschutz. Wer die nicht hat, trägt bei Unfällen immer ein gewaltiges Kostenrisiko. In dem Augenblick, in dem ein Sachverständiger die Bildfläche betritt, sind die Kosten immens, gerne bei unfallanalytischen Gutachten auch mal deutlich fünfstellig. Wer da keine Versicherung hat, kann schnell in Probleme kommen.


    Wenn dann die Entscheidung z.B. auf 30 % Mitverschulden lautet, bekommt man 70 % seines Schadens ersetzt, darf aber den doppelten Betrag an den Sachverständigen bezahlen, von dessen Kosten man auch 30 % trägt.


    Und bitte nicht sagen "ich habe noch nie eine Rechtsschutz gebraucht", das mag alles sein, aber wenn es mal zu einem Unfall kommt, sind die Kosten eines Verfahrens schnell astronomisch. Entsprechende Versicherungen bekommt man schon ab ca. 60,- € im Jahr.

  • #132

    Der Hinweis auf einen Verkehrs-Rechtsschutz ist in diesem Zusammenhang sicherlich angebracht und für einen selbst in jedem Fall abzuwägen.


    Gruß


    Thomas

  • #133


    Da kann ich dir voll zustimmen.

  • #134

    Vor gefühlt 100 Beiträgen hatte ich mal vorsichtig empfohlen, die (versicherungs-)rechtlichen Fragen lieber außen vor zu lassen, weil die hier eh keiner abschließend klären kann. Das war kurz bevor sich hier einige Leute genau auf diese Thematik gestürzt haben, um sich dann mit Anlauf an die Gurgel zu gehen und die Augen auszukratzen. Warum seid ihr eigentlich so bescheuert zueinander?

  • #135

    Sehr gute Frage. Das würde mich auch interessieren, wobei ich mir eigentlich nur vorstellen kann, dass das nur aus der Vergangenheit stammen kann und vermutlich, gerade was Neo betrifft, alte Rechnungen beglichen werden sollten. Kann und möchte ich aber nicht beurteilen, da ich noch nicht lange im Forum bin.


    Ich finde es im Übrigen schade und nicht gut, dass Neo dazu gebracht wurde, das Handtuch zu werfen, da ich den Eindruck hatte, dass er gerne im Forum war und durch den Tod seines Freundes besonders belastet ist. Das soll aber keinesfalls ein Vorwurf an irgendjemand sein, da ich die Hintergründe nicht kenne und mich diese auch gar nichts angehen.


    Gruß


    Thomas

  • #136


    Wie es schwer erkennbar ist, handelt es sich beim Verkehrsrechtschutz auch um eine Versicherung mit passenden Sachbearbeiter + Anwalt.
    Vielleicht macht es klick. Mehr will ich darüber gar nicht sagen. Nachher werde ich noch verklagt.


    Gruß Tom

  • #137

    Man muss jetzt aber nicht überall die Flöhe husten hören. ;)


    Ich habe schon die Allianz als Sachversicherer verklagt, bezahlt durch die Allianz Rechtschutzversicherung. Haben die anstandslos bezahlt. Warum auch nicht? Wenn der Sachverhalt versichert ist, gibt es keine Prüfung der RSV, ob ich Freigaben beachtet habe... :dance:

  • #138


    Um welche Schadenssumme ging es da, wenn man mal fragen darf?

  • #140

    Neo :lol: schrieb:


    @Cornel den Cornigen:


    leck meine Eier :orcs-buttshake: :obscene-birdiered:


    Das zeigt wirklich, wessen Geistes Kind er ist. :hand:


    Ich bin raus, dreht sich doch eh im Kreis :|

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