Zitat von Tom068Alles anzeigen
2.Gleiche Voraussetzung und es passiert etwas. Dann kommt das Unvermeidliche.
Eine Versicherung mit den besten Anwälten und die Affinität nicht zahlen zu müssen.
Wenn man da nicht gerade Berlusconi oder Escobar heißt, hat man schon verloren.
Da braucht man sich keine Gedanken zu machen. Da das Fahrzeug auch ohne Freigabe des Reifens zulässig und verkehrssicher ist, kann die Versicherung gar nichts machen und wird auch nicht auf die Idee kommen. Und wenn doch ist die Versicherung beweispflichtig, muss also für entsprechende Kosten erst einmal in Vorlage gehen.
Völlig losgelöst von dieser Thematik empfehle ich ohnehin jedem, der am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt, eine Verkehrsrechtsschutz. Wer die nicht hat, trägt bei Unfällen immer ein gewaltiges Kostenrisiko. In dem Augenblick, in dem ein Sachverständiger die Bildfläche betritt, sind die Kosten immens, gerne bei unfallanalytischen Gutachten auch mal deutlich fünfstellig. Wer da keine Versicherung hat, kann schnell in Probleme kommen.
Wenn dann die Entscheidung z.B. auf 30 % Mitverschulden lautet, bekommt man 70 % seines Schadens ersetzt, darf aber den doppelten Betrag an den Sachverständigen bezahlen, von dessen Kosten man auch 30 % trägt.
Und bitte nicht sagen "ich habe noch nie eine Rechtsschutz gebraucht", das mag alles sein, aber wenn es mal zu einem Unfall kommt, sind die Kosten eines Verfahrens schnell astronomisch. Entsprechende Versicherungen bekommt man schon ab ca. 60,- € im Jahr.