Beiträge von Hoinzi

    Die Gabeln der 2017er Modelle unterscheiden sich nur in der Farbe, ansonsten sind sie identisch.


    Sowohl die schwarzen als auch die goldenen Gabeln wurden gegenüber den früheren Modellen verändert. Es macht also keinen Sinn, explizit nach 2017er Modellen mit schwarzer Gabel zu suchen.


    Wieso? Die Antwort Ist doch an Eindeutigkeit nicht zu überbieten. Du musst nur das Format, den Speed- und Lastindex beachten, bist aber nicht an Freigaben gebunden.


    Da wird wohl praktisch nie ein Hinweis auf das Handbuch zu finden sein. Entweder ist im Schein ein bestimmter Reifen aufgeführt oder ein Hinweis auf Vorgaben der Betriebserlaubnis. Und im CoC könnte noch was stehen. Alles andere ist irrelevant.


    Diese Idee mit dem Handbuch vertritt übrigens nur der ADAC. Und die Seiten, die erkennbar beim ADAC abgeschrieben haben.

    Wie schon geschrieben hat das Fahrerhandbuch keinerlei rechtliche Relevanz . Das Ding gehört nicht fest zum Fahrzeug (im Unterschied zum Fahrzeugschein z.B.), daher kann es keinerlei Bindungswirkung erreichen.


    Wenn der Hersteller eine Reifenbindung erreichen will, muss er einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere erwirken.


    Ich meine, Conti schreibt auf seiner Seite, es braucht ohne Eintrag in die Papiere keine Freigabe. Yamaha sagt, es braucht keine Freigabe (mehr).


    Muss es auch noch vom Papst bestätigt werden, bevor die Zweifler aufhören zu zweifeln?

    Wobei sich diese Antwort von Conti auf die RN29 bezog. Die RN43 und RN57 sind fahrwerkseitig teils deutlich anders abgestimmt, für die dürfte wohl das Ergebnis der Conti-Test nicht so ohne Weiteres übertragbar sein.


    Ich sage mal so, da für mich Geschwindigkeit über 160 praktisch nie vorkommen, hätte ich für mich auch keine Bedenken, den Conti RA 3 zu montieren. Von meinen bisherigen Michelin war nicht so sehr begeistert, weil sie zum Schluss teils extrem kippelig und teilweise rutschig wurden, was ich beim Metzeler Roadtec 01 deutlich weniger ausgeprägt und beim Conti RA 3 praktisch überhaupt feststellen konnte. Allerdings bin ich den Road 5 nie gefahren, ich habe es nur bis zum Pilot Road 4 geschafft. :eusa-whistle:


    Ok, das wissen wir alle, die ihn nicht persönlich kennen, natürlich nicht. Das erklärt sicher einiges; wer Schmerzpatient ist, weiß, welche Belastung das darstellt. Dass da manchmal Reaktionen kommen, die normalerweise nicht angemessen sein mögen, kann ich nachvollziehen.


    Nur umgekehrt: das wusste ich z.B. natürlich nicht, sonst hätte ich es einfach übergangen. Wenn man seine letzten Beiträge ohne diese Kenntnis liest, hat er halt massiv gestänkert.


    So gesehen: Schade, dass er gegangen ist, denn abgesehen von dieser Thematik hier erschienen mir seine Beiträge durchaus kompetent. Vielleicht mag er es sich ja noch mal überlegen.

    Man muss jetzt aber nicht überall die Flöhe husten hören. ;)


    Ich habe schon die Allianz als Sachversicherer verklagt, bezahlt durch die Allianz Rechtschutzversicherung. Haben die anstandslos bezahlt. Warum auch nicht? Wenn der Sachverhalt versichert ist, gibt es keine Prüfung der RSV, ob ich Freigaben beachtet habe... :dance: