Alles anzeigenMir geht schon seit längerem was im Kopf herum, und zwar ein Umbau der Tracer Front.
Aber das wird (wenn überhaupt) sicher was Größeres und in mehreren Hinsichten wohl auch problematisch.
Allem voran die Frage, wie sich das mit der Eintragung verhält.
Es heißt doch, wenn man ein Originalteil eines Motorradherstellers einbaut, muß das nicht eingetragen werden, weil das ja schon im Vorfeld geprüft wurde, sonst dürfte es ja gar nicht produziert und hier Europa verkauft werden.
Aber ich denke mal, man wird sicher nicht alle möglichen Marken frei nach eigenem Gusto mixen dürfen, das wäre ja zu schön, um wahr zu sein.
Was darf man denn genau?
Darf man bspw. die Frontverkleidung einer Yamaha R1 an eine Tracer bauen, ohne daß es eingetragen werden muß, weil es zwar unterschiedliche Modelle,aber eben alles originale, geprüfte Teile vom gleichen Hersteller (Yamaha) sind?
Moin Andi
Also bei Triumph zum Beispiel, gab es noch nie Probleme, wenn man Teile von anderen Modellen der Marke Triumph, angebaut hat. Solange eine Nummer und Triumph, auf dem Teil gestempelt war, hat der TÜV nichts zu meckern gehabt. Klar er dachte Triumph steht drauf, dann ist es auch von der Maschine.
Bisschen Grauzone wie ich finde.
Nur bei Sicherheits Relevanten Teile, die musste man dann schon Abnehmen lassen und Eintragen. Zum Beispiel waren bei der Speed Triple bis Modelljahr 2008, Sunstar Bremsscheiben mit Sätteln von Showa ? verbaut. Später dann ab 2008 von Brembo. Das fällt dann schon auf und geht nicht einfach so.
Aber bei Verkleidungsteilen, Fußrasten und ähnliches, hätte ich jetzt keine Schmerzen, das Anzubauen. ![]()
Gruß