Alles anzeigenWas sagt den der Tüv zu der Änderung an der Übersetzung?
Lg Lars
Quelle: klick mich
ZitatAlles anzeigenRechtliches
Wer die Übersetzung an seinem Motorrad ändert, beeinflusst damit auch das Abgas- und Geräuschverhalten. Wir haben beim TÜV Rheinland nach den Folgen gefragt. Die schlechte Nachricht: Laut den Sachverständigen führt an einer Eintragung gemäß §19(2) StVZO kein Weg vorbei, ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Die gute Nachricht: Übersetzungsänderungen bis acht Prozent gelten als unschädlich für die Emissionsgenehmigung. Eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Prüfer ist zwar trotzdem angesagt. Doch bis zu den besagten acht Prozent sollte eine Eintragung in der Regel unkritisch sein, beispielsweise wird gegebenenfalls die eingetragene Höchstgeschwindigkeit korrigiert. Einfache Begutachtungen sind häufig unter 100 Euro möglich. Allerdings kommt es auch hier auf den Aufwand an, nicht jede technische Eventualität ist vorhersehbar.
Anders sieht es aus, wenn man die acht Prozent Toleranz überschreitet. Beispiel: Vorne 14 statt 15 Zähne bringen eine Übersetzungsänderung von 7,14 Prozent, ein 41er statt eines 42 Kettenrades 2,44 %. Damit ergibt sich eine Änderung der Gesamtübersetzung von 9,76 %. In diesem Fall wären die Geräusch- und die Abgasgenehmigung hinfällig und müssten neu erstellt werden. Dabei ist die Geräuschmessung mit 250 Euro aufwärts eher der kleinere Posten, bei neueren Fahrzeugen ist sogar ein spezieller Asphalt zur Messung erforderlich.
Das nötige Abgasgutachten im EG-Zyklus dürfen nur zertifizierte Prüflabore vornehmen. Der Preis dafür hängt auch vom Umweltstandard ab, den ein Motorrad erfüllen muss, und kann nach unserem Kenntnisstand durchaus vierstellig sein. Fazit: Bis acht Prozent Übersetzungsänderung einfach bei der Prüfstelle nachfragen, größere Änderungen dagegen sollte man sich wegen der Kosten nicht antun.
Gruß