Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Frage, wo bei dieser Profilgestaltung die Profiltiefe gemessen werden sollte ist daher berechtigt. Im Gesetzestext § 36.3.1 StVZO heißt es dazu:
„Zulässig ist die Verwendung von Reifen, bei denen die Rillen des Hauptprofils am ganzen Umfang und im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa
dreiviertel der Laufflächenbreite einnimmt, noch mindestens 1,6mm tief sind.“
Gemessen wird aber nicht auf dem TWI, diese TWI Markirungen sind laut Formzeichnung 0,8 mm hoch.
Weitere Produktinformationen zu dem Reifen finden Sie über www.pirelli.com oder www.metzeler.com
Bei offenen Fragen können Sie uns gerne unter der 089 / 149 08302 von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr erreichen.
Wir hoffen Ihnen damit weiter zu helfen.
Freundliche Grüße
Pirelli Deutschland
Kundendienst München