Alles anzeigenNaja sind wir mal wieder bei dem Punkt, dass der Fahrzeugführer immer dafür verantwortlich ist, ob die Kiste verkehrstauglich ist, auch wenn der gerade erst durch den TÜV gekommen ist.
Zu deinem Anhänger, mit älter als 6 Jahre alten Reifen verliert er die 100er Zulassung, falls er überhaupt eine hat.
Der Anhänger verliert nicht seine 100er Zulassung, man darf mit älter als 6 Jahren alten Reifen eben nur noch 80 km/h auf Autobahnen fahren.
Ergibt sich aus §3 und §6 :
StVOAusnV 9 - Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
So sehe ich das jedenfalls.