Beiträge von Rolf D

    Na ja, mein VW Tiguan hat ein Leergewicht von 1491kg und es geht ja meistens nur durch hinterherfahren und anschließend angehalten zu werden. Leergewicht vom Anhänger und vom Motorrad stehen in den Papieren.

    Da stellt sich für mich immer die Frage, ob es notwendig ist, den Anhänger tatsächlich abzulasten. Es doch ersichtlich, wenn nur ein Motorrad auf dem Anhänger steht, dass die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird, wenn das Fahrzeug eben nur z.B. 450kg ungebremst ziehen darf bei 100km/h.

    Ein Bild hab ich zur Zeit keines. Der Anhänger ist noch im Winterlager. Das Stützrad ist mit einer Schelle am Rahmen befestigt und über die Kurbel kann ich im angekoppelten Zustand den Wagen hinten ein wenig aus den Federn drücken und dadurch steht die Anhängerplattform schräg. Natürlich stütze ich den Anhänger dann mit den 4 seitlichen Stützen ab, bevor ich das Motorrad auflade.

    Ich haben es so gelöst. Der Anhänger lässt sich kippen, aber das brauche ich eigentlich nicht zum Be- und Entladen . Mit dem Stützrad den Anhänger schräg stellen und mit den 4 Stützen absichern. Die Rückwand habe ich durch eine ca. 1m lange Siebdruckplatte ersetzt. Dadurch kann ich mit Motorunterstützung die XSR auf den Hänger raufrollen lassen. Vorne habe ich eine Wippe installiert. In der Mitte hat der Anhänger eine lichte Höhe von 1,30m. Die Spiegel muss ich aber vorher entfernen. Wenn die Plane geschossen ist, sieht man von der Holzplatte nicht viel.

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    Guckst du hier:



    Etwas runter scrollen. Die Zungenventile sitzen im Zylinderkopfdeckel unter den beiden Deckeln mit dem Schlauchanschluß und gehören zum Sekundärluftsystem

    Der Anhänger verliert nicht seine 100er Zulassung, man darf mit älter als 6 Jahren alten Reifen eben nur noch 80 km/h auf Autobahnen fahren.


    Ergibt sich aus §3 und §6 :


    StVOAusnV 9 - Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung


    So sehe ich das jedenfalls.