Beiträge von santa

    Dirk
    also ich habe wie erwähnt gesagt bekommen dass es definitiv ein Yamaha Werk in Thailand gibt und es auch sein kann dass die 09er dort gebaut wird, so richtig sicher war sich aber weder der Yamaha Außendienstler noch der Händler.

    @Rpckska
    War das nun ein für oder Gegenargument für meinen Post? :doh:


    Also es geht hier nicht um Import (das sind alle Fahrzeuge) sonder RE-Import (Fahrzeuge die in ein anderes Land importiert wurden und für den dortigen Markt gefertigt worden sind. Anschließend sind die hierher RE-Importiert worden)
    Und ja, alle RE-Importe haben ähnliche Preise, diese sind niedriger als die Preise für Fahrzeuge die für den ansässigen Markt gebaut worden. und das muss ein Verkäufer angeben, siehe Urteil oben.

    Sportcruiser


    also wenn das wirklich so sein sollte, wäre ich extrem überrascht! Wieso deklarieren denn diese ganzen Händler ihre Fahrzeuge als Importfahrzeuge und geben dadurch entsprechende Preise, wenn sie das garnicht tun müssten? Dann erwähne ich das doch einfach nicht und gut. Im dargestellten Fall beruft sich der Kunde auf einen Sachmangel, welcher nicht vorliegt. Ich würde eher sagen dass ich meinen Verkäufer als Betrüger tituliere und spätestens wenn ich ihn danach gefragt habe muss er mir dass doch sagen, sonst ist es schlichtweg Betrug :P


    Edit:
    "Aktenzeichen: 24 S 548/02
    Autokäufer über Herkunft von EU-Importwagen informieren
    Düsseldorf (rpo). Beim Verkauf eines EU-Importautos muss der Interessent über die Herkunft des Wagens informiert werden. Ansonsten kann der Erwerber den Kaufpreis nachträglich mindern, wenn ihm ein relevanter Mangel verschwiegen wurde, befand das Landgericht Düsseldorf.


    Diese Informationspflicht betreffe sowohl Gebrauchtwagenhändler als auch Privatverkäufer, hebt das Fachmagazin "bergen+abschleppen" (Heft 02/04) zu dem Urteil hervor.


    Ein EU-Importfahrzeug unterscheide sich zwar meist nur durch einige unwichtige Details von einem im Inland gekauften Wagen, heißt es weiter. Werde die Herkunft aber verschwiegen, könne der Käufer bei einem relevanten Mangel die Differenz zwischen dem Kaufpreis des gebrauchten Importwagens und dem eines genauso alten in Deutschland verkauften Modells fordern.



    LG Düsseldorf - Az.: 24 S 548/02"


    Da gibt es ein Gesetzt, japs =)



    Also wenn ich in 3 Jahren nur noch 3800€ für die gute bekomme, dann finde ich dass ziemlich bitter ;)