Tztztz, viel zu wenig Spannung. Schau nochmal im Handbuch nach ;).
Beiträge von Puls130
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Wie ich am 31.08.2018 in diesem Thema schrieb, ich hatte Mitas bezüglich Reifenfreigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung angeschrieben, da auf der Homepage von Mitas (https://www.mitas-tyres.com/de…to/reifenfreigaben-mitas/) keine solchen, für die MT-09-Varianten, zutreffenden auffindbar waren, bzw. auch jetzt noch nicht auffindbar sind.
Heute habe ich Antwort von diesen und im Anhang eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten (siehe Anhang) und gebe diese mal an Euch weiter.Was den Inhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung angeht bin ich allerdings etwas skeptisch, ob diese den Prüfern der technischen Überwachungsvereine (TÜV, Dekra etc.) oder bei einer polizeilichen Kontrolle Stand halten.
Erbeten hatte ich eine Bescheinigung für meine 2017er MT-09 Tracer.
* Dies geht aus der Bescheinigung schon mal nicht eindeutig hervor (Angaben hierin: Typ/Version = MT-09 (17--), Handelsbezeichnung RN43).
* Des Weiteren fehlt die Angabe der EG-Typ-genehmigung oder ABE komplett.
* Bei den Angaben zur Bereifung fehlt der entsprechende Hinweis auf die Fussnoten (hier müsste wohl 1) oder 2) im Feld vor den Bereifungsangaben
eingetragen sein).
* Im Feld Auflagen wurde weder Ja, noch Nein angekreuzt bzw. markiert.Werde, sobald es meine Zeit zulässt, mal mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim TÜV vorbeischauen und deren Bewertung betreffend dieser einholen. Werde sobald möglich deren Aussage hier wiedergeben.
Da ich in diesem Tread nicht nochmals eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Reifenfreigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung lostreten möchte (darüber wurde in einem anderen Tread mehr als ausführlich diskutiert), lasst uns diesen Tread davon sauber halten.
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Immer wieder beeindruckende Aufnahmen. DAS ist richtiges Fotografieren und kein müdes Knippsen. Wenn man Deine Aufnahmen ansieht stellt man fest, dass Du ein sehr gutes Auge und Gespür für die richtige Szene und den Moment hast. Qualität Deiner Aufnahmen zeigt das Du auch Dein wohl nicht billiges Equipment einzusetzen weißt.
Ganz großes Kino
!Freue mich darauf weitere Aufnahmen von Dir sehen zu dürfen.
Weiterhin schönen Urlaub und sichere Fahrt!
Grüße vom "Moselstrand"
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War im August diesen Jahres auch noch in Frankreich unterwegs. Die Herabsetzung von zuvor 90 km/h auf 80 km/h ist zwar lästig, man kann nunmehr noch weniger "am Kabel" ziehen. Da ich in Frankreich aber lediglich als Gast zu touristischen Zwecken unterwegs bin, habe ich da aber grundsätzlich über deren Entscheidung kein Mitspracherecht und dementsprechend nix zu maulen. Als daran gehalten und keinerlei Stress mir eingefangen. Von Kontrollen habe ich aber auch nichts feststellen können. Aber wie schon geschrieben, ich bin nur Gast dort und respektieren deren Regelung.
Fahrt mal in die Schweiz (auch dort war ich im August noch). Dort gilt das gleiche Tempolimit, sind zudem noch viel mehr weitere Geschwindigkeitssenkungen in einer Masse, dass einem der Spaß am Fahren echt vergehen kann. Zudem wird dort, zumindest laut Aussage der Einheimischen mir gegenüber, mit einer Intensität die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits überwacht, dass das Überwachungsverhalten in Frankreich noch richtig niedlich ist.
Wer in Frankreich oder der Schweiz noch in kürzerer Zeit Strecken zurücklegen möchte, kommt inzwischen an AB-Nutzung nicht mehr vorbei.
Auch das dürfte hinter der Geschwindigkeitspolitik Frankreichs dahinter stecken. Man möchte wohl eine stärkere Verlagerung des Langstreckenverkehrs auf die AB's bewirken.Zudem, wer von uns fährt ernsthaft zum Heizen nach Frankreich oder gar in die Schweiz? Respektieren, Einhalten und gut ist's. Wer anderer Meinung glauben zu müssen, sollte besser Zuhause bleiben und hier im Kreis fahren
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Freue mich über Deinen Reiseblog. Und Deine Bilder begeistern mich jedes Mal. Ein echter Genuss. Danke das Du uns daran teilhaben lässt!
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Kurze Frage meinerseits: Kann das "Hilfsteil" überhaupt bei der Tracer, ohne Demontage der Handguard's, an- und abgebaut werden?
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Verfolge das Thema nun schon ein paar Tage mit Interesse und habe auch mal im Internet etwas recherchiert. Dabei bin ich auf ein recht ergibiges Dokument des ADAC gestossen:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/R…_Motorrad_794KB_29840.pdf
Kann/sollte sich jeder der sich für die Thematik interessiert mal herunter laden und "durchkauen". Damit sollten alle Fragen eigentlich beantwortet sein.
Für mich bedeutet dies jedenfalls, dass ich meiner 2017er Tracer nicht mit dem Mitas Sport Force plus ausrüsten werde, sofern mit Mitas meine Anfrage bezüglich Reifenunbedenklichkeits- oder Reifenfreigabebescheinigung nicht positiv beantworten und mir solche Dokumente nicht zur Verfügung stellen kann oder will.
Die Begründung dafür könnt Ihr im oben verlinkten Dokument auf Seite 2, 2. Absatz (In der Praxis hat sich in Sachen Reifenbindung bei Motorrädern nichts geändert) nachlesen.Des Weiteren von mir noch ein kleiner Denkanstoss:
Warum, wenn's unwichtig oder gar überhaupt nicht notwendig wäre, haben diverse Reifenhersteller, trotz das keine Reifenbindung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist (wie z.B. bei meiner 2017er Tracer), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diverse Reifen ihrer Fabrikation erteilt? Darauf kann man wohl nur antworten, "da der Hersteller durch den Eintrag im Fahrerhandbuch (hinten herum) eine Einschränkung auf das/die dort aufgeführten, genau spezifizierten Reifenpaarungen vorgenommen hat". Und nichts anderes schreibt der ADAC in seinem obigen Dokument.Meiner Auffassung nach sind wir MT09-Besitzer aller Varianten und Baujahre unter den gegebenen Bedingungen (gehe jetzt mal davon aus das Yamaha bei allen MT-Modellen gleich verfahren, keine Einschränkung in der Betriebserlaubnis erwirkt, aber im Fahrerhandbuch explizite Freigabe nur einer Reifenpaarung, nämlich dieser der Erstausrüstung bei Auslieferung, vorgenommen hat) uneingeschränkt auf eine Reifenfreigabe (bzw. Unbedenktlichkeitsbescheinigung) des Reifenherstellers angewiesen, wenn wir uns auf der sicheren Seite bewegen wollen.
Ist zwar für uns ärgerlich das Yamaha den Reifenherstellern den schwarzen Peter zuschiebt, diesen die Kosten für die Reifentest's auf den diversen Motorradmodellen, Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und auch nicht zuletzt eine gewissen Haftung für das Ganze aufbürdet. Andererseits kann Yamaha keine Qualitätskontrolle und Eignungsprüfung bei den diversen Reifenherstellern leisten. Damit sind die aber in guter Gesellschaft - oder kennt ihr einen anderen Motorradhersteller der sich hier angagiert? Somit gilt hier wohl, wer zulässig verwendbare Motorradreifen verkaufen will, darf den Aufwand für ein Reifenfreigabeverfahren nicht scheuen.
Letztlich gestehe ich aber selbstverständlich Jedem hier beteiligten das Recht auf eigene Meinung und Verfahrensweise zu. Eine gewisse Eigenverantwortung traue ich jedem vom Euch zu. Insoweit - macht es wie Ihr denkt :D.
Grüße vom "Moselstrand"
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Interessante Bilder! Dabei ist mir eingefallen das ich beim letzten Saubermachen auch eine etwas merkwündig aussehende Stelle am linken Deckel (sollte wohl Lichtmaschine dahinter sein?) gesehen habe. Weiß aber nicht ob das oder die Stelle nicht bereits von Anfang an vorhanden war.
Werde mir das auch mal genauer ansehen und auf jeden Fall auch mal per Foto dokumentieren und Größe und Ausmaß festhalten. Ölaustritt habe ich bisher auch keinen feststellen können.
Kannst Du Fremdeinwirkung bzw. Belastung auf den Deckel ausschließen?
Sofern es sich bei meinem Deckel um eine Rissbildung handeln sollte (habe das bei meinem Deckel bisher eher als Materialungenauigkeit oder Kratzer in der Oberfläche gedeutet), kann ich selbst Krafteinwirkung ausschließen (Motorschutzbügel bereits vor erster Inbetriebnahme angebaut und zudem auch kein Umfaller oder ähnliches stattgefunden).Müsste sich dann um einen Materialfehler handeln.
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Nutze mal die Suchfunktion - da wirst Du genügend Lesestoff und Informationen finden.Und ja, die Fahrwerk-Schwächen sind bekannt.....
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Die haben die 2015-2017er auch. Mit den zusätzlichen Löchern ist folgendes gemeint: https://mt09.de/forum/viewtopic.php?f=48&t=10238&hilit=Einfüllstutzen&start=20 (SIEHE BILDER von Kurvenkratzer).