Da ich selbst eine 2017er RN43 im Besitz habe kenne ich die Problematik nur zu gut.
Solange es sich nicht um ein Anbau- oder Austauschteil handelt bei dem keine ABE notwendig ist, sollten die Teile für die Baujahre 2015-2017 quer durch die Bank passen.
Abgasanlage musst Du schon darauf achten das diese wirklich für die 2017er, also Euro 4, eine ABE hat. Da hilft es nichts das die Bauform der beiden früheren Baujahre identisch ist.
Falls Du evtl. auch noch den Windscreen tauschen möchtes wirst Du Dich wundern, das die meisten Scheiben nur für die Baujahre 2015-2016 (RN29), nicht aber für die 2017er (RN43) eine ABE besitzen (auch wenn die technischen Voraussetzungen für 2017 weiterhin unverändert sind). Ärgerlich da die Hersteller vermutlich den Aufwand scheuen die ABE zu erweitern, aber letztlich bleibt vernunftsmäßig nur sich am Vorhandensein einer gültigen ABE zu orientieren.
Gleiches kann Dir durchaus auch bei anderen Bauteilen unterkommen. Schränkt dann die legale Verwendung leider etwas unsinnigerweise ein.