Das sagt die KI dazu:
Unterhaltung im KI-Modus
Du hast Folgendes gesagt: hat der CP3 des Yamaha Dreizylinders in der gedrosselten 96 PS-Variante andere Ansaugstutzen als die ungedrosselte Variante mit 119 PS?hat der CP3 des Yamaha Dreizylinders in der gedrosselten 96 PS-Variante andere Ansaugstutzen als die ungedrosselte Variante mit 119 PS?
Nein, die Ansaugstutzen sind identisch. Bei der für den A2-Führerschein konzipierten 95 PS (70 kW) Variante des Yamaha CP3-Dreizylinders (verbaut ab der Modellgeneration RN69) handelt es sich um eine reine Software-Drosselung.
Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern (wie beispielsweise Kawasaki oder Honda, die teilweise mechanische Änderungen oder andere Luftführungen nutzen), unterscheidet sich die A2-Basisvariante der MT-09 oder XSR900 in Sachen Hardware nicht von der offenen Version:
- Mechanisch komplett baugleich: Motorblock, Hubraum (889 ccm), Zylinderkopf, Nockenwellen, die gesamte Ansaugung (inklusive der Ansaugstutzen) sowie die Abgasanlage sind absolut identisch mit der 119 PS-Version.
- Die Drosselung: Die Leistungsreduktion auf 95 PS im ungedrosselten Zustand (bzw. 48 PS für den A2-Betrieb) wird ausschließlich über ein anderes Mapping im Steuergerät (ECU) realisiert. Das elektronische Ride-by-Wire-System (elektronische Drosselklappen) regelt hierbei im oberen Drehzahlbereich einfach ab, um die gesetzlich für A2-Basismotorräder vorgeschriebene Maximalleistung von 70 kW nicht zu überschreiten.
Aus diesem Grund lässt sich die 95-PS-Variante rein technisch zwar auf die vollen 119 PS flashen, dies ist jedoch illegal, da die Fahrgestellnummer dieser spezifischen Modelle fest an die 70-kW-Homologation gebunden ist.