Zitat von icemanfz8
hab die Tage erste wieder einen Bericht gesehen wenn das KZ zu steil in dem Fall wären es 45 Grad . Verdacht auf Kennzeichenmissbrauch gleich Straftat , geht zur Staatsanwalt , Strafe nicht unter 800 bis 1000 Euro wenn es nicht vor Ort behoben werden kann.
Alles anzeigen
Von diesen Märchen hört man immer wieder..hier sind mein Two Cents dazu:
Oft liest man im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäßen Anbringung von Fahrzeugkennzeichen von Anzeigen wegen Kennzeichenmißbrauch.Meist handelt es sich hierbei um Abweichungen in der Anbringung insbesondere im Hinblick auf den Kennzeichenwinkel.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass an Motorrädern ein hinteres Kennzeichen vorgeschrieben ist, welches innerhalb der zulässigen Breite des Fahrzeuges angebracht sein muss - das ist gerade bei seitlichen Kennzeichen zu beachten.
Besonderer Augenmerk gilt allerdings dem Kennzeichenwinkel, denn das Kennzeichen darf lediglich in einem Winkel bis zu 30 Grad nach hinten und 15 Grad nach vorne geneigt sein.
Weicht man von diesen Anbringungsgrundsätzen ab, liegt grundsätzlich eine Ordnungswirdigkeit vor, nämlich
TBNR 810100 - Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichennicht den Vorschriften entsprach.
§ 10 Abs. 1, 6, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat (B – 0) 10,00 €
Wieso liest man jedoch immer wieder von Strafanzeigen wegen Kennzeichenmißbrauch?
Die einschlägige Vorschrift findet sich in § 22 StVG:
(1) Wer in rechtswidriger Absicht ...
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Anfangsverdacht einer solchen Straftat kann sich durchaus daraus ergeben, dass der Kennzeichenwinkel erheblich abweicht und damit die Lesbarkeit des Kennzeichens beeinrtächtigt ist oder wenn beispielsweise mutwillig das Kennzeichen in der Mitte nach oben geknickt wurde. Hierbei wird in der Regel von einem vorsätzlichen Kennzeichenmißbrauch ausgegangen.
Die Lesbarkeit kann sich grundsätzlich sicherlich nicht an ein paar Grad Neigung festmachen lassen, sondern muss objektiv gegeben sein. Und - ganz wesentlich - diese Straftat muss vorsätzlich ("in rechtswidriger Absicht") begangen werden.
Wer also lediglich der gefälligen Optik halber, sein Kennzeichen geringfügig zu flach stehen hat, wird kaum in den Verdacht einer Straftat kommen. AUßER die Abweichung ist so erheblich, dass unterstellt werden kann, dass zumindest der billigende Vorsatz hinsichtlich einer schlechten Ablesbarkeit besteht.
Kurzum - muss eine Winkelabweichung zur Feststellung grundsätzlich erst einmal gemessen werden, um sie als solche zu erkennen, ist die Verfolgung als Straftat eher unwahrscheinlich oder nicht erfolgversprechend.
Ich persönlich habe immer einen Kennzeichenwinkel zwischen 35 und 40 Grad weil dieses fast senkrecht stehende Kennzeichen an so gut wie jedem Motorrad grottig aussieht. In dem Zusammenhang machen die Ami's vor wie es auch gehen kann. Das Kennzeichen unterm Heck, flach nach vorn. Ob das dort legal weiß ich auch nicht aber wenn ich dort wohnen würde hätt ich's genauso.