Seitenrefletktoren Teil der EURO-4-Norm

  • #141


    Der Händler verkauft ein Motorrad mit serienausstattung. Der Kunde will etwas anderes und zahlt dafür. Ob das was der Kunde will legal ist, oder nicht ist nicht das Problem des Händlers. Denn der verkauft dir das was du willst und baut es dir an. Für gewöhnlich ist im Beipackzettel, auch ABE oder Teilegutachten genannt, beschrieben was beim. Umbau zu beachten ist. Kommt der Kunde dessen nicht nach, ist es das Problem des Kunden und nicht des Händlers. Oder anders gesagt Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

  • #142

    Ich gehe mal davon aus, dass der KZH aus dem Yamaha-Zubehör ist. Da darf man als Kunde m.E. davon ausgehen, dass mit diesem alle zulassungsrelevanten Punkte bei Montage nach Herstellervorgabe eingehalten werden.

    XSR 900 - Midnight Black | | Übersicht Intervalle, Inspektionskosten & Reifenempfehlungen: LINK

  • #143

    Ich schätze die Sache anders ein. Obwohl der Händler einen anderen KZH im Kundenautrag verbaut MUSS der Händler wissen das die Seitenreflektoren Pflicht für Euro4 Motorräder sind und diese (demontierten Reflektoren) dem Kunden mitgeben und zumindest drauf hinweisen das der Kunde sie neu anbringen muss damit die ABE nicht erlischt. Wenn der Kunde selbst den KZH umbaut..ja dann muss er sich informieren ob der Umbau zulässig ist aber beim Kauf vom Händler (auch bei Umbauten) darf der Kunde erwarten das sein Fahrzeug TÜV technisch in Ordnung ist.

    Glück Auf! Sascha

  • #144

    Nach dieser Logik dürfte Yamaha z.B. die Zubehörscheibe für die MT07 nicht anbieten, weil diese keine ABE hat. Komisch, Yamaha macht es aber trotzdem.
    Wenn man mit etwas umgebauten, was nicht der StVZO steht, in eine Kontrolle kommt, ist der Fahrer dran. Der sich nur ganz nebenbei, vor jeder Fahrt vom verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen hat.
    So etwas nennt man eigenverantwortliches Handeln.

  • #145

    Meinem Rechtsverständnis nach müsste die Fachwerkstätte ,welche die Umbauten macht, bei "illegalen" Umbauten zumindest ihrer Hinweispflicht nachkommen, dass das Fahrzeug nicht mehr der Strassenverkehrsordnung entsprechen wird.

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #146

    Ich kenne keinen Händler, der unkommentiert Zeug verbaut, das nicht zulässig ist. Ich bin erstaunt, wie viele Händler es zu geben scheint, die ihre Kunden ohne jeden Hinweis mit Fahrzeugen auf die Straße schicken, deren Betriebserlaubnis erloschen ist.


    Und wieviele hier das offenbar völlig normal und in Ordnung finden.

  • #147

    Das hat doch mit dem Fall überhaupt nichts zu tun. Yamaha kann anbieten was sie wollen. Sie machen schließlich keinen Hehl daraus das die Scheibe keine ABE hat und wenn man den Händler beauftragt diese Scheibe zu verbauen ist er in der Hinweispflicht dem Kunden mitzuteilen das sie keine ABE besitzt.

    Das ist richtig..und wenn ich ein Motorrad habe das nicht TÜV konform ist und mein Freund will damit fahren bin ich in der Hinweispflicht bzw darf das Fahrzeug mit diesem Wissen gar nicht erst heraus geben..das zählt wohl nicht für den Händler oder wie?

    Glück Auf! Sascha

  • #148


    Nein es zählt nicht für den Händler. Weil der weder Eigentümer, noch Halter des Fahrzeugs ist. Da möchte ich mal die Leute hören, die vom Händler nicht vom Hof gelassen werden, weil z.B. der Reifen an der Verschleißgrenze angelangt ist.

  • #149

    Der soll den Kunden nicht aufhalten. Das hat auch nie jemand verlangt oder behauptet.


    Hinweisen muss er aber trotzdem! Das hat auch nichts mit Eigenverantwortlichkeit des Halters zu tun, sondern mit den vertraglichen Nebenpflichten eines Händlers.


    Du wirst keine Autowerkstatt finden, die Dir nicht einen Hinweis auf abgefahrene Reifen auf die Rechnung schreibt. Und Du meinst sicher nicht ernsthaft, die machen das, weil es so nette Kerle sind.


    Nein, die müssen das machen, weil sie sonst ggf. in der Haftung sind.

  • #150

    ..kann ja von meinem KzH-Umbau an der alten 2017er sagen, da war der Winkel auch mehr oder weniger ausserhalb der Norm. Klar hats der Händler verbaut da ich € hingelegt hab, hat mich lediglich drauf hingewiesen das es ggf zu Problemen mit der Rennleitung/TüV kommen kann. Aber wie schon gesagt wurde, meine Entscheidung und vor jedem Fahrantritt muss man ja selber gucken dass alles für die Teilnahme an der StVo passt, auch (oder gerade) in der Region hinter der Stirn xD


    Kauf dir entweder diese KlebeDinger oder den Adapter fürn Bremssattelhalter und Schwamm drüber. Der Einzige der Ärger bei einer Kontrolle kriegt bist du :D Nicht dein Händler, weder Yamaha noch die drei Musketiere. Für CentTeile nicht der Rede wert. Beweisen, dass er es dir nicht gesagt hat kannst es eh nicht / BlockbusterStorys interessieren die Rennleitung eh nicht.


    Viele Grüsse
    Bari

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