Zitat von HoinziAlles anzeigenSchon, aber ein Händler darf doch kein Fahrzeug herausgeben, das nicht den Zulassungsvorschriften entspricht, ohne wenigstens darauf hinzuweisen...
Ich sehe hier ganz klar den Händler in der Pflicht.
Der Händler verkauft ein Motorrad mit serienausstattung. Der Kunde will etwas anderes und zahlt dafür. Ob das was der Kunde will legal ist, oder nicht ist nicht das Problem des Händlers. Denn der verkauft dir das was du willst und baut es dir an. Für gewöhnlich ist im Beipackzettel, auch ABE oder Teilegutachten genannt, beschrieben was beim. Umbau zu beachten ist. Kommt der Kunde dessen nicht nach, ist es das Problem des Kunden und nicht des Händlers. Oder anders gesagt Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.