Mein Versicherer (huk24) hat erst vor ~1 Monat die Kosten für den wg. Steinschlag zu wechselnden Scheinwerfer
meiner 2016er MT09 anstandslos als TK-Schaden anerkannt und abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Bzgl. Versicherungsumfang ist letzten Endes nicht relevant was jmd. am Telefon mündlich von sich gibt,
sondern was in den zu Vertragsschluss gültigen Versicherungsbedingungen geschrieben steht.
Aktuell gilt für die genannte WGV folgendes: KLICK
ZitatAlles anzeigen
Was ist versichert?
[...]
Teilkasko
* Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.
* Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
[...]
A.2.2.1.5 Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr-
zeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben
(z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spie-
gelglas und Abdeckungen von Leuchten.
So ist es auch bei anderen Versicherungen üblich (mittlerweile dürften die meisten Scheinwerfer von Neu-Fzg. Kunststoffscheiben haben).
Ebenfalls üblich ist, dass sich ein von der TK abgedeckter Schaden nicht auf die Einstufung von VK oder Haftpflicht auswirkt.
Aber gut zu wissen wie man den Scheinwerfer versuchen kann zu reparieren, sofern man keine Teilkasko hat...