Gibt wohl verschiedene Richtlinien/Normen für den Tacho, die ein Hersteller von KFZ's zu beachten hat. Generell wird dabei unterschieden zw.:
a) Wegstreckenzählung
b) Geschwindigkeitsmessung
Hab mal irgendwann folgendes wo aufgeschnappt - gemäß:
* der StVZO gilt für den Wegstreckenzähler eine Toleranz von: ±4% (=> darf zu gleichen Teilen zu viel/zu wenig anzeigen)
* einer EU-Richtlinie gilt für den Geschwindigkeitsmesser eine Toleranz von: +10% +4km/h (=> darf also nur vorauseilen, aber nicht zu wenig anzeigen)
Die Messungen können aufgrund des Radumfangs (Reifenverschleiß & Luftdruck!) variieren.
Wäre ich KFZ-Hersteller, würde ich versuchen beide Anforderungen unter einen Hut zu bekommen.
D.h. ich würde mich für beide Anforderungen in die jeweilige Toleranzmitte legen - und zwar für einen zu 50% verschlissenen Reifen bei nominalem Reifendruck!
Wenn man für 60min gemäß Tacho konstant 100km/h fährt und dann auf den zuvor "genullten" Tageskilometerzähler schaut,
wird einem dieser also nicht etwa 100,0km zurückgelegte Wegstrecke anzeigen, sondern eben nur ~93,3km.
Wie ich drauf komme:
angezeigte Wegstrecke = tatsächliche zurückgelegte Wegstrecke
angezeigte Geschwindigkeit = tatsächliche Geschwindigkeit +5% +2km/h
Könnte mir sehr gut vorstellen, dass die das tatsächlich auch so in etwa machen.
Sofern es nicht noch weitere Richtlinien/Normen anderer Länder zu beachten gibt...