So, dann gebe ich auch noch meinen Senf dazu.
Ich habe in der Vergangenheit auf meiner BMW Rockster den Vorgänger vom Metzeler Roadtec 01 gefahren und war absolut begeistert. Stabilität bei allen Strassenbedingungen bis zum Abwinken, top!
Nun ist der Roadtec ja leider (noch) nicht von Metzeler für die Tracer empfohlen und ich war die ganze Zeit unschlüssig, ob mich das nun stört oder ich das einfach ignoriere. Letztlich hat mich aber das Youtube Video von Mopedreifen (Link siehe weiter oben in diesem Fred) überzeugt, das doch lieber ernst zu nehmen und nur Reifen zu fahren, für die der Hersteller explizit eine Empfehlung ausspricht. Stichwort Haftung (diesesmal im juristischen Sinn, nicht die Haftung auf der Straße )
Ich habe zur Zeit noch die Original Dunlop Schlappen drauf (ca. 7tkm) und die sind einfach nur sch...
Also habe ich bei Metzeler mal angefragt, wann denn mit positiven Nachrichten zu rechnen ist und bekam die Standard Antwort (dauert noch, ist aber geplant), siehe unten.
So, und was mach ich jetzt??? Erst mal weiter fluchend Dunlop fahren und hoffen, dass spätestens zum Saison-Ende Metzeler grünes Licht gibt!
DLzG
THomas
Zitat Metzeler Mail vom 9.8.2016:
Der Reifentest für die MT 09 Tracer mit Metzeler Roadtec 01 ist in Planung, ein fixer Termin kann derzeit noch nicht genannt werden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir erst nach den abgeschlossen und positiven Testergebnissen die Reifen für Ihr Modell empfehlen können und ein entsprechendes Zertifikat („Reifenempfehlung“, bei Fahrzeugen ohne Reifen-Profilbindung) erstellen. Diese hinterlegen wir zeitnahe auf unsere Homepage unter http://www.metzeler.com/site/de/ oder
http://www.pirelli.com/tyres/de-de/motorrad/homepage . Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Grundsätzlich gilt bei Motorrädern (ohne Reifen Hersteller-Profilbindung) die nur die Reifendimension, Reifenbauart (Radial oder Diagonal), die Geschwindigkeitskategorie, die Tragfähigkeit in den Papieren eingetragen haben, dass diese Fahrzeuge, ohne Änderung der Fahrzeugpapiere, mit Reifen gleicher Dimension, Bauart und gleicher oder höherwertiger Geschwindigkeitskategorie sowie mindestens gleicher bzw. höherer Tragfähigkeit ausgerüstet werden können.
Zusätzliche Hinweise in der Zulassungsbescheinigung, z.B. „ paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers“ sind zu beachten.