Beiträge von T-Racer


    hmmm, ja ... vielleicht sollte ich mich nur mal gedanklich davon verabschieden, dass die Original-Griffe oben bleiben sollen ... ist ja auch gar nicht schlecht dieses Lösung, scheint vorallem auch beim Bremsen durch den Bogen mehr 'halt' zu geben als die schräge Variante bei den original Griffen.

    Bei mir ist es der Alltag. Ich nutze die Tracer täglich für meine Wege und Termine in der Stadt und brauche etwas, wo ich z.b. Aktentasche, Laptop, Helm und Regenhose unterbringen kann ... versperrbar. Da habe ich nur die Möglichkeit mit einem Topcase. Seitenkoffer sind für mich wieder weniger das Thema, wenn ich auf Tour fahre, dann nehme ich das Topcase und einen Tankrucksack damit ich nicht zuviel Gewicht am Heck habe (wird irgendwann instabil).


    Bislang ist für mich der Originalgepäckträger auch die unauffälligste Lösung, aber ich mag eigentlich die Handgriffe nicht erzetzen ... deshalb schwebt mir eher eine Lösung ähnlich wie Givi sie hat vor, jedoch nicht so weit rauf bauend, sondern die Seitenkonsolen etwas kürzer lassen, und dafür eine Platte gleich mit der vorhandenen Griff-Verschraubung mit verbinden. Wird wohl eine Eigenbaulösung, aber die Idee von Givi ist schon eine gute Vorlage.

    wo soll das Teil den gefahren werden? In der Ebene, auf langezogenen Landstraßen mit hoher Geschwindigkeit, oder über Bergkuppen, engen Kurven und kurzen Sprints?


    In dem einen Fall würde ich dir raten die Honda zu nehmen oder die MT und ihr ein ordentliches Fahrwerk verpassen (oder ev. auch die Tracer nehmen), im anderen Fall ganz klar die MT oder auch die Tracer.

    Garantie wäre eine Leistung des Herstellers die extra angegeben werden müsste. Im ersten Ansatz würde ich mit Bezug auf Gewährleistung einen kostenlosen Austausch verlangen.


    Gewährleistungsanspruch ist auf bewegliche Sachen 2 Jahre, auf unbewegliche 3. Tritt ein defekt in den ersten 6 Monaten auf, geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. In dem Fall müsste der Verkäufer beweisen, dass der Schaden nicht bestanden hat, was defacto kaum möglich ist und auch kein Verkäufer bei dem Warenwert anstrengen würde - Verhältnismäßigkeit.


    Tritt der Schaden erst nach 6 Monaten auf, muss der Käufer beweisen, dass der Schaden (oder auch die Schadensursache) bereits beim Kauf bestanden hat. Im Falle eines bestimmungsgemäßen gebrauchs reicht dazu auch das Faktum des Schadens - ausgenommen sind Verschleißteile.


    Wenn in dem konkreten Fall keine bestimmungswidrige Fremdeinwirkung zum Bruch geführt hat (zb Wheely), ist von einer Materialschwäche, einem Fertigungsfehler, einem Qualitätsmangel auszugehen, da es sich definitv nicht um einen Verschleißteil handelt.