Auch in Deutschland ist es so, dass lediglich die im Fahrzeugschein eingetragenen Angaben eingehalten werden müssen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, welche eine explizite Freigabe eines Reifens für ein Fahrzeug durch den Reifenhersteller verlangt.
Anders ist es, wenn der Fahrzeughersteller nur bestimmte Reifenfabrikate als Voraussetzung der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr vorgibt. Dann kommt die Vorgabe aber wie gesagt durch den Fahrzeughersteller, und ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Eine Abweichung von diesen Vorgaben muss wiederum in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, um die Voraussetzungen für die allgemeine Betriebserlaubnis zu erfüllen.
Grüße, Jan