Beiträge von stupido


    Das heißt der TÜV möchte von dir bei einer Maschine ohne Fabrikatsbindung eine Reifenfreigabe sehen? Welcher TÜV ist das?


    Grüße, Jan

    Auch in Deutschland ist es so, dass lediglich die im Fahrzeugschein eingetragenen Angaben eingehalten werden müssen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, welche eine explizite Freigabe eines Reifens für ein Fahrzeug durch den Reifenhersteller verlangt.


    Anders ist es, wenn der Fahrzeughersteller nur bestimmte Reifenfabrikate als Voraussetzung der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr vorgibt. Dann kommt die Vorgabe aber wie gesagt durch den Fahrzeughersteller, und ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Eine Abweichung von diesen Vorgaben muss wiederum in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, um die Voraussetzungen für die allgemeine Betriebserlaubnis zu erfüllen.


    Grüße, Jan

    Bei mir ist es so, dass mir einige Dinge erst nach einiger Zeit auffallen oder ich diese erst nach einer Weile als störend empfinde.


    Dafür reicht für mich eine halbe oder ganze Stunde Probefahrt nicht aus.


    Hilft dir das weiter?


    Grüße, Jan


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    Nein, nix Schwarmintelligenz. Austausch und jeder kann seine eigene Meinung bilden und Anregungen erhalten.


    Keine Angst - - das geht auch.


    Grüße, Jan

    @katzenauge: Gerade weil die Faktenlage oder deren Deutung hier anscheinend nicht so klar für jeden ist, scheinen mir Meinungen doch recht angebracht.


    Tatsächlich kann ich es mir vorstellen, dass so eine Ansammlung von unterschiedlichsten Meinungen aus einem thematisch gebundenen Forum nebst weiteren Quellen, im Zweifel vor Gericht als Anhaltspunkt dienen könnte, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt, da die Eindeutigkeit der rechtlichen Vorgaben nicht gegeben zu sein scheint.


    Grüße, Jan