...erneuter Anruf beim Lieferanten:ABE liegt noch nicht vor - kommt aber bald
...erneuter Anruf bei Wilbers: ABE liegtz noch nicht vor - kommt aber bald
Meine jeweilige Antwort: es liegt ein erheblicher Sachmangel vor - Folge: Nachbesserung innerhalb Fristsetzung oder anschließende Wandlung.
Lieferant immer noch wirklich freundlich und um Hilfe bemüht (die können echt nix dafür - die verlassen sich ja auch nur auf die Aussagen bzw. Zusagen von Wilbers).
Wilbers (wird am Telefon so langsam schnippisch) verweist mich an wenzelmann@wilbers.de.
Mein Schreiben an Wilbers:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19.02.2015 bzw. am 27.02.2015 kaufte Frau XXXXXX bzw. ich für Yamaha MT09 einen Satz Wilbers Gabelfedern bzw. ein Federbein Wilbers640 (Auftragsnummer XXXXXXXXXXX bzw. Belegnummer XXXXXXXXXXXX). Diese Artikel werden von Ihnen mit ABE beworben. Für beide Artikel liegt jedoch keine ABE vor. Dies stellt einen erheblichen Sachmangel dar (§434Abs.1Satz1BGB, §434Abs.1Satz2BGB, §434Abs.1Satz3BGB)
Hiermit setze ich Ihnen eine Frist zur Nachbesserung bis zum XX.XX.XXXX, die ABE für genannte Artikel nachzuliefern.
Nach Fristverstreichung werde ich auf Wandlung bestehen, einschließlich der mir hieraus entstanden und entstehenden Kosten, wie z.B. Ein- und Wiederausbaus der Teile (§437Ziffer2und3BGB)
Mit freundlichen Grüßen,
XXX XXXXXX