Bei mir aufm Block steht N722E. (mt09 rn87) In den Papieren zu meiner Anlage steht N722E. Passt also alles.
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ok, danke fur die Aufklärung. Dann scheint es zu passen. Vielleicht ist N703E eine generelle Bezeichnung? Also fur den Motor allgemein? Ich habe die explizite Angabe zur RN87 und RN95 auf Verkaufsseiten gesehen und nur auf die schnelle gesucht. Habe ich ja auch extra dazu geschrieben...
Hier auch nochmal mit 10sek googeln gefunden. Kein Plan woher du deine Infos da hast

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Steht da auch 'MT' dabei oder 'Tracer'? Weil aus dem Bild geht das nicht hervor... aber wenn du mit Block den Motorblock deiner MT RN87 meinst, müsst es passen.
Auch Reflexionsschalldämpfer halten nicht ewig.
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nichts hält ewig
aber bei Reflexionsdämpfern gibt es keine Dämmwolle, die ausbrennt. Man kann die verschiedenen Dämpferarten auch kombinieren, dann kann man den Verschleiß minimieren, ohne Klangarten zu verlieren.
Auch falsch. Z.b Spiegel gehören zu den bauartgenehmigten Teilen die typgenehmigt sind. D.h. man muss hier keine Papiere mitführen. Eine Auspuffanlage gehört aber zu den Teilen die umweltbeeinflussend (andere Faktoren wären Sicherheit) sind und daher für einen ganz bestimmtes Fahrzeugmodell zugelassen sind. Deswegen müssen hier auch die Papiere mitgeführt werden.
Zusammenfassend:
Spiegel, Leuchten, usw.: brauch man keine Papiere mitführen
Auspuff, Fahrwerk, Bremsen: man muss Papiere mitführen
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Sorry, aber das ist so nicht richtig.
-Zubehörspiegel brauchen eine E-Nummer.
-Zu Auspuffanlagen muss man NICHTS mitführen, wenn der Auspuff für exakt das Motorrad zugelassen und homologiert ist, und eine entsprechend gültige E-Nummer auf dem Auspuff vorhanden und lesbar ist. Die Nummer reicht als "mitgeführter Nachweis"!
Ausnahmen sind zB mehr oder weniger universale Endschalldämpfer, die auf unterschiedlichen Modellen montiert werden können. Aus der E-Nummer des Auspuffs geht dann vermutlich nicht eindeutig hervor, für welches Modell die Zulassung gilt.
Aber bei Yamahas verschweißten Original-Abgasanlagen kann man ja bekanntlich nur Komplettanlagen verbauen, die nur an den entsprechenden Modellen verbaut werden können.
Ich weiß nicht, ob es auch ECE-Genehmigte Fahrwerke gibt, meins hat eine ABE, welche dann logischerweise auch mitführen muss.
Bremsen: Wenn du Hebel meinst, auch diese haben eine ABE und keine ECE-Genehmigung. Bei Bremsen an sich kenne ich mich nicht aus.
KBA ist nur eine Institution die auch ECE Zulassungen ausstellt und nicht nur ABE
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Lass es mich erklären...:
Das KBA als nationale Behörde kann ECE-Genehmigungen ausstellen, wenn ein Hersteller den Antrag auf Genehmigung in Deutschland stellt. Anhand der Zahl nach dem 'E' der E-Nummer kann man das Land der Genehmigung herausfinden. Die nationale Behörde des Landes, in dem der Antrag gestellt wird, prüft 'im Namen der EU' und vergibt eine E-Nummer, welche EU-weit gilt.
Eine KBA-Nummer ist die Nummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis, ausgestellt vom KBA und gültig in Deutschland.
Somit ist meine Aussage schon richtig, keine Ahnung wo du bei mir gelesen hast, dass KBA stelle keine ECE-Genehmigungen aus?