Zumal nach 12 Monaten die Beweislastumkehr greift. Kommt allerdings auch noch auf den Fehler an. Wenn der Motor Kolbenfresser hat, wird Yamaha und auch der Händler erstmal Wartungsfehler rufen. Nun muss man nachweisen, das alles korrekt gemacht wurde. Bricht dagegen sagen wir mal die Fussraste einfach so ohne Unfall, spielt die Wartung keine Rolle.
.... Bei Garantie muss man 24 Monate lang nichts nachweisen. Man muss nur die Voraussetzungen (Wartungen / Nachweis durch Werkstatt) für einen Garantieanspruch erfüllt haben. Vermute, das meinst du?! Bei einer Gewährleistung hat man ab Monat 13 sicherlich mit nervigen Diskussionen mit dem Händler zu rechnen. Oft wird man verlieren. Wer will die / das?? Niemand! Deswegen beruft man sich auch sofort auf den Garantieanspruch! ......
Fazit: eigentlich haben alle es richtig erklärt, nur der eine aus Sicht des BGB, der andere aus Sicht der Garantie und andere Meinungen beziehen sich auf Dinge die garnicht zur Wartung selbst gehören. Bruch an Teilen, Oxidationen wegen schlechter Lackierung oder Versiegelung etc. Der Händler tendiert dazu alles abzudrücken an den Hersteller und wenn ein Kunde ankommt: ich habe einen Garantiefall, drückt er doch aus, das er garnichts vom Händler will sondern vom Hersteller.Nur wissen das viele garnicht und es läuft hier schon verkehrt. Also immer von Gewährleistung reden. Und dem Händler erklären, das man Gewährleistung will.
..... Warum soll der Kunde auf Gewährleistung pochen? Das muss er alternativ machen, sollte sich der Hersteller innerhalb der ersten 12 Monate weigern den Garantiefall anzuerkennen. Kenne einen Fall, da hat KTM sich nach einigen Monaten geweigert einen Garantiefall bei einer lackierten Felge zu akzeptieren. Der Besitzer der KTM musste dann leider seinen Händler in die Pflicht der Gewährleistung nehmen. Dieser sorgte für eine neue Lackierung.
In dem Sinn: Theoretisch erlaubt der Gesetzgeber das man sogar selbst den Service machen kann, praktisch scheitert man an Anwälten und dem Rechtssystem bzw den Kosten die dabei entstehen. Und wenn man Garantie statt Gewährleistung geltend macht, hat man sowieso schon verloren.
Der Kunde kann ja vieles selber machen. In den ersten 12 Monaten. Verliert nur sofort, wenn er jede Wartung (i.d.R. 1000 + 10000) bis dahin selber gemacht hat, den kompletten Garantieanspruch! Also, idiotisch diese selber zu machen!
Falls dem Kunden der Motor um die Ohren fliegt, egal ob in den ersten 12 Monaten oder bis zu 24 Monaten, ist es ein Garantiefall. Es bezahlt sowieso der Hersteller. Es gibt keinen Händler der einen z. B. 8000,- Euro (ich meine jetzt keinen MT-Motor!) teueren neuen Motor in den ersten 12 Monaten über die Gewährleistung bezahlen muss.