............Alles anzeigen"Achten Sie darauf, dass der Händler das Serviceprotokoll für Sie abstempelt und einen Eintrag im digitalen Serviceprotokoll im Yamaha-Händlersystem hinzufügt. Wenn diese Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann dies die Zuverlässigkeit Ihres Motorrades beeinträchtigen; die Garantie wird außer Kraft gesetzt."
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Lange Rede - kurzer Sinn: Wenn man einen langen und teuren Rechtsstreit nicht scheut, kann man die Wartung während des Werksgarantiezeitraums auch entweder selber oder von "irgendjemand" machen lassen. Die Rechtslage ist da mindestens undeutlich.
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Over and out
Man kann die Wartungen nicht selber machen bzw. durch irgendjemanden und damit die Garantie erhalten!
Die Rechtssprechung ist auch nicht undeutlich. In keinem Urteil gibt es dem Kunden die Möglichkeit eine Wartung selber durchführen zu dürfen bei Erhaltung der Herstellergarantie. Absurd!
Eine Herstellergarantie ist zwar eine freiwillige Leistung aber die Durchführung der Wartungen, um die Garantie sich erhalten zu können, fallen schon lange in die Rechtsprechung und unter EU-Recht.
Entweder muss es der Vertragshändler machen oder eine freie Werkstatt die sich an die Vorgaben des Herstellers hält.
Ist doch absurd auf den Gedanken zu kommen das nun jeder Kunde selbst eine Wartung macht, sich dies dann noch selber bestätigen darf und falls es mal zu einem Schaden am Produkt kommt, dann der Hersteller in die Haftung genommen werden soll.