Beiträge von Boxer_Leichtgewicht

    Man kann die Wartungen nicht selber machen bzw. durch irgendjemanden und damit die Garantie erhalten!


    Die Rechtssprechung ist auch nicht undeutlich. In keinem Urteil gibt es dem Kunden die Möglichkeit eine Wartung selber durchführen zu dürfen bei Erhaltung der Herstellergarantie. Absurd!


    Eine Herstellergarantie ist zwar eine freiwillige Leistung aber die Durchführung der Wartungen, um die Garantie sich erhalten zu können, fallen schon lange in die Rechtsprechung und unter EU-Recht.


    Entweder muss es der Vertragshändler machen oder eine freie Werkstatt die sich an die Vorgaben des Herstellers hält.

    Ist doch absurd auf den Gedanken zu kommen das nun jeder Kunde selbst eine Wartung macht, sich dies dann noch selber bestätigen darf und falls es mal zu einem Schaden am Produkt kommt, dann der Hersteller in die Haftung genommen werden soll.

    Jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller verfällt wenn nicht eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt nach Vorgabe des Herstellers die Wartungen durchführt.

    Selbstdurchgeführte Wartungen sind juristisch unbedeutend.


    Garantiefälle werden dann nur in einer Vertragswerkstatt durchgeführt. Logisch das somit ein Garantiefall der Vertragswerkstatt angezeigt werden muss. (Die Rechtssprechung geht mittlerweile dazu über auch freie Werkstätten zuzulassen aber warum sollte man in einem Garantiefall in eine freie gehen?!? Genau; man geht zu Yamaha! ;-))


    Xj6ler, wenn du also den 1.000'er selber durchführst, dann nach einigen weiteren hundert km (wieviel kann ich dir nicht sagen, da ich den "Kulanzbereich" bei der 1000 km - Grenze von Yamaha nicht kenne) einen Schaden aufweisst, ist deine MT09 bereits nicht mehr in der Herstellergarantie!


    PS.: Aus diesem Grunde sollte auch jeder Käufer eines neuwertigen Fahrzeuges (wenige Monate bis zu einem Jahr) schauen ob die erste Inspektion (ca. 1000 km) tatsächlich durchgeführt wurde. Man meint ja das man ein z. B. 10 Monate altes Krad mit einer Restgarantie von ca. einem Jahr erwirbt und dann hat man plötzlich eine neuwertige, wenige Monate alte Kiste, ohne weiteren Garantieanspruch erworben.

    In Deutschland muss man natürlich eine ABE mitführen! Besagte EG-BE nicht.

    In Österreich mag dies anders gehandhabt werden; weiss nicht. Allerdings weiss ich durch Bekannte das in Österreich empfohlen wird auch die EG-BE bei sich zu haben. Eine ABE (= deutsche Betriebserlaubnis!) gilt in dieser Form nicht in Österreich.

    Wird aber i.d.R. in Österreich als Nachweis anerkannt um was dort einzutragen.

    Da es eine EG-Zulassung ist, wird es keine ABE geben. Eine ABE ist eine rein nationale, also deutsche Zulassung / Genehmigung.


    Hast du die neu vom Händler, passende für deine XSR gekauft?

    Du bist nicht verpflichtet irgendwelche Papiere, Nachweise mit dir zu führen! Als Nachweis reicht die EG-Nummer auf dem Schalldämpfer.


    Solltest natürlich die zu deinem Motorrad passende Anlage haben! :)


    Könntest ja mal hier suchen gehen. Unter jedem Motorrad finden sich die EG-Zulassungen. ...... Documents ...... Download Approval Certificate


    https://www.termignoni.it/en/yamaha/