Beiträge von Boxer_Leichtgewicht

    Da wird sich auch in den kommenden Jahrzehnten nichts ändern können.

    Sind Klauengetriebe, ........ kannst ja mal hier reinschauen / hören ====>>>>

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    Der Händler ist wohl eher Kaufmann und weniger Mechaniker?


    Man kann ein Motorrad ohne zu kuppeln zumindest ohne Problem hochschalten. Dazu reicht eine schnelle Entlastung des Getriebes aus, in dem man das Gas kurzzeitig schliesst. Dann schaltet und man kann sofort wieder Vollgas geben.


    Ähnliches macht der QS. Dieser nimmt die Zündung weg o. verhindert die Spriteinspritzung. Dies führt dann zu der mechanische Entlastung im Getriebe und der nächsthöhere Gang flutscht ohne Problem rein. Das Getriebe unterliegt dabei keinem erhöhten Verschleiss.

    Hallo!


    Mein LED-Scheinwerfer, das Abblendlicht steht über 5 cm zu tief.

    Aufgefallen ist das all meinen Bekannten mit denen ich tagsüber fahre. Jeder sagte mir das meine MT 09 SP eine "Funzel" hat.

    Gestern habe ich die MT 5 Meter vor eine Wand gestellt, ausgemessen und .... steht zu tief!


    Ich habe es vorne mit der unteren Inbusschraube probiert (rot umrahmt). Weiter nach rechts drehen (fest) ließ sie sich nicht, da wusste ich bereits "Das ist keine Verstellschraube für eine Neigungsverstellung.". Habe sie dann gelockert und versucht ob ich die LED-Einheit / Maske nach oben versetzen kann. Ist nichts bei rausgekommen.


    Nun frage ich besser hier mal.

    Frage: Wo / wie kann ich die LED Einheit höher stellen?

    Ich kann die nur was dazu sagen wie es ist, wenn man von DE ins Ausland verkauft.


    Da sollte der Verkäufer dringend das Fahrzeug vorab abmelden. Wenn nämlich der ausländische Käufer das Fahrzeug nicht hier in DE abmeldet, hängst du erstmal ne Zeitlang in der Luft.

    Ich habe somit abgemeldet überlassen. Das Motorrad hat er mit seinem Anhänger abgeholt.


    Alternative, du behälst das Kennzeichen + Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit kannst du dann das Fahrzeug abmelden.


    Gebrauchte: Falls keine Herstellergarantie mehr vorliegt, kann nur der Verkäufer Gewährleistung geben. Sollte die Gewährleistung über ein Versicherungsunternehmen laufen, sind deren Geschäftsbedingungen massgeblich. Somit den Verkäufer fragen u. sich die belegen lassen / einbringen in den Kaufvertrag.

    Schon mal in Paris geparkt oder gesehen wie manche dort ein- ausparken? Sowas wie ein SMART mag gut für kurze Parklücken sein aber ein JEEP Wrangler mit seiner netten Stossstange hat da eher was. :)

    Gut, mit einem Motorrad geht da einiges so nicht! Aber ein gewisser Grundumgang mit seinen Fahrzeugen scheint tatsächlich hier und dort etwas anders zu sein.


    Ich habe drei Fahrzeuge in meinem Leben nach Holland (FZ6), Belgien (GSX-R) und einmal Tschechien (Monster S4) verkauft. Da war ich hier in DE wohl immer preisgünstiger als bei denen.

    Meine Bekannte hat ein sauteures ÖHLINS TTX36, passend für ihre KTM 790 von der Fa. BECKEL bezogen (+ Gabel überarbeiten lassen). Das FB passte überhaupt nicht in den Rahmen rein. Es musste dann eine andere, kürzere Hülse her.

    Ich habe damals schon ziemlich doof geschaut. Weil man einfach nicht glauben kann, das einer namhaften Firma sowas unterläuft.