Alles anzeigenMoin
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Fakt ist, das die Hersteller von Zubehör Anlagen, den Grenzwert nur in einem bestimmten Drehzahl Fenster Homologisieren müssen. Alles drüber ist Egal, aber eigentlich Illegal, weil längst über dem Grenzwert.
Gruß
Nur das FAHRgeräusch unterliegt einer gesetzlichen Vorgabe. Solange diese Anlagen beim Zulassungsverfahren diese einhalten passt es.
STANDgeräusche sind dann ein Anhaltspunkt um auch bei Kontrollen einen Hinweis auf Manipulation bzw. einfach "auf zu laut" aufzuzeigen.
Bei nachgewiesener Manipulation gibt es auch Punkte. Falls "nur zu laut" gibt es keine Punkte.
Unsere MT's liegen in der dB-Klasse bis 77. Natürlich fand die Prüfung / Zulassung nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren statt. Gleiches gilt für Zubehöranlagen.
Das dieses Prüfverfahren nichts mit der Realität auf den Straßen zu tun hat, also komplett abweicht, ist bekannt. Da kommen viele solcher Fahrzeuge auf reale ca. 100 dB FAHRgeräusch.
ABER ja offensichtlich vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten so akzeptiert! Somit legal und somit ok.