Beiträge von Boxer_Leichtgewicht

    Bei vielen sind es M4 / M5 Schrauben mit nur max. 5 Nm. Das ist weniger als "nichts".

    Darum würde ich auch nervös werden, wenn ich so einen Soziusgriff an meinen Mopeds mit Kunststofftank montieren wollte.

    Bei Stahl- / Alutanks kann ich es ja verstehen.


    Es gibt Menschen, die haben sich sogar mal ein Gewinde nur beim montieren ihres Tankrings demoliert. Ok, Grobmotoriker + fehlendes Wissen das die Schrauben nur extrem minimal angezogen werden dürfen.


    Als vor Jahren die ersten dieser Griffe auf dem Markt kamen (Fotos auf einer Rennstrecke damals gesehen), habe ich es nicht nachvollziehen können wie sich da ein Mensch ernsthaft abstützen soll / kann.


    Aber bei meinem Bekannten mit seiner R1200S funktioniert dies seit zig Jahren. Dabei hat die noch einen Kunststofftank.

    Ja, korrekt.

    Ist bei einer EG-BE immer unabhängig vom jeweiligen Land / Staat. Egal ob in England, Italien, Deutschland ----- u.s.w. eine Zulassung erteilt wurde. Es gilt das EU-Recht. Darum auch "EG-Betriebserlaubnis". Deswegen gibt es auch nie eine oder noch dazu eine ABE. ABER jetzt bin ich gerade vom letzten aktuellen Thema "nicht entfernbarer Eater" weg. Egal, Thema sollte durch sein.

    Ich habe mir gerade dein reingestelltes Foto (Beitrag 48) von dieser Y102 Termi angesehen.

    Ok, da liest man "verschweisste Schraube" in der Skizze.


    ABER bei der Y102 handelt es sich um eine Termi die ihre Zulassung (EG-BE aus England / E11 in 2015 erhalten hat.

    Damit darf sie bis zu ihrem Lebensende einen "entfernbaren Eater" besitzen. Ohne Schweißpunkt!


    Für Zubehörendschalldämpfer gilt die gesetzliche Regel, das diese erst ab 2020 (**) einen nicht "mehr entfernbaren" dB-Eater haben müssen.

    Die Rede ist von neu zugelassenen Endschalldämpfern(**)!


    Wenn du also für deine RN 43 einen Auspuff findest der seine EG-BE noch vor 2020 erhalten hat, darf dieser noch einen entnehmbaren Eater haben.

    So will / sagt es UNECE 92.01.


    Oder um deine Frage einfach zu beantworten: Wenn du die Schraube punktest, egal wann(*) der Auspuff seine Zulassung erhalten hat, bist du immer save. Was(*) ich natürlich nie machen würde. Warum auch!?


    Hat nur indirekt was mit der EURO 4 zu tun. Mit einer UNECE.

    Müsste da aber selber suchen. Da mir aber das dafür notwendige Hirn fehlt ...... :P

    Gut, jetzt doch: UNECE 92.01 ;)


    Bei Zubehörendschalldämpfer (Neuzulassungen) ging es ab 2020 los. Bis dahin war der Eater entfernbar (nicht geschweisst ....) legal.

    Beitrag 43: Ich schreibe nicht "Eg-Abe"!

    Sowas gibt es nicht.

    Dafür wiederum reicht mein Kleinhirn aus. :) Auch wenn dies mehr was mit diversen Muskeln etc. zu tun hat. ;)

    Wenn man es juristisch auf die Goldwaage legt, stimmt es in manchen Fällen so nicht.


    Ab einem bestimmten Zeitpunkt, irgendwann in 2017 (oder ab 2017) müssen alle neu zugelassenen Zubehörendschalldämpfer einen "nicht entfernbaren Eater" haben (z.B. mit Schweißpunkt).


    Wenn somit jemand so einen Dämpfer verbaut hat + nun wieder mit Eater drin ABER der ist ja nun entnehmbar, ...... ist das der sichtbare Nachweis das mal eine Manipulation erfolgt ist oder ...... blablabla. Jedenfalls entspricht dieser Dämpfer dann nicht dem was verlangt wird.


    Ok, in solchen speziellen Fällen würde ich auch dazu tendieren mal zu sagen, "Dies wissen wohl dann vor Ort die wenigsten Beamten." Die sehen einen Eater + die Standgeräuschmessung ist ok ==>> ok.

    Ansonsten bin ich weniger ein Freund derjenigen, die ständig in den Foren behaupten das unsere Verkehrspolizei keine Ahnung hat. "Papiere bei EG-BE Anlagen verlangen" und ähnlichen Quatsch. Gerade diejenigen die gezielt Motorräder kontrollieren, sollte man nie unterschätzen.


    Mich hat vor zig Jahren mal einer kontrolliert. Natürlich fehlte mir mal wieder mein simpler Rückstrahler. ER schaute, plauderte nicht viel, wünschte eine gute Weiterfahrt und sagte so nebenbei am Ende: "Montieren Sie mal zuhause das was Ihnen fehlt." Netter Kerl!

    Gut, dies war ja was sehr offensichtliches, was jedermann erkennt. Klar! Trotzdem wissen die was KBA und ABE und EG-BE .... ist.

    Sorry! Bin vom Thema abgekommen.

    Kenne mich mit deiner RN43 + Akra nicht aus.


    Aber, unter der Carbonblende ist eine Schraube, wahrscheinlich mit einem Schweißpunkt versehen.

    Wenn der (die Fixierung der Schraube) nun weg ist, da ja ohne Eater geliefert wird, wird es ansich bei einer Straßenkontrolle niemand bemerken. Weil die Blende drüber ist. Diese wiederrum soll ja mit zwei oder drei Schrauben fixiert sein. Kein Beamter löst sowas.

    Kann sogar sein, das im verbauten Zustand zumindest eine dieser Abdeckungsschrauben nicht mit dem Werkzeug erreichbar ist. Rad müsste ggf. raus. WEISS ich aber natürlich nicht!


    PS.: Hier hat mal jemand den Eater gezogen. NUR als Überblick jetzt.

    Blondesgift


    Ich lese daraus, das man mit passender Schraube + Mutter + Federring klarkommen sollte.