Beiträge von Boxer_Leichtgewicht

    Leute, hier wird keine Panik verbreitet.


    Wenn hier schon immer wieder recht banal in den Raum gestellt wird "Kannst ja die ABM Vario Riser kaufen und dann nach vorne kippend montieren.", dann sollte man demjenigen auch sagen was selbst der Hersteller vorgibt!


    Du / ihr wisst es doch überhaupt nicht besser als ABM! Du und manche hier haben auch nicht bei ABM dieses Thema angesprochen.

    ABM sagt da das ihr VARIO RISER nicht für die nach vorne geneigte Montageart geprüft wurde + sie keinerlei Meinung / Äusserungen bezüglich der Festigkeit, Kipprisiko von sich geben werden.


    Akzeptiert zukünftig die vorliegenden Fakten, durch ABM selber in Form des Teilegutachtens vorgegeben.



    (Es geht hier nicht um Warnwesten, GS-Fahrer, Smilies der Zustimmung oder sonstige persönliche Ansichten, Meinungen oder gar Glauben.

    Ich selber würde die VR auch nach vorne geneigt an meiner MT09 montieren. Somit kann ich kaum "Panik" damit haben! Aber dies wäre dann auch nur meine Meinung / Entscheidung und NICHT die Fakten die bei dem Thema eindeutig genannt sind.)


    FAZIT:

    Wenn man auf VR um 180 Grad gedreht hinweist, auch mitteilen das dies dann aber nicht mehr dem Teilegutachten entspricht.

    Ganz einfach und damit auch solide informiert.

    Für deine MT jetzt ja.


    Sollte dieser ABM Riser brechen +Fahrer / Sozius zu Schaden kommen, hat der Prüfer ggf. ein Problem. Weil er mies gearbeitet hat. Eine Abnahme durchführte "ohne" ein für diese Montageart existierendes Teilegutachten. Wobei ich keine Ahnung habe inwiefern nun ein Prüfer juristisch im Falle eines Falles belangt werden kann.


    PS.: Wobei der Prüfer auch nur behaupten muss das er bei der Abnahme natürlich auf die vorgegebene Ausrichtung geachtet hat und diese bei der Abnahme gegeben war. DU hast dann ja offensichtlich nach der Abnahme durch ihn die Riser gedreht.


    Ob die Riser bei der Abnahme nach vorne kippend eingebaut waren, steht ja auch nicht in deinen Papieren.


    Fazit: Deine MT hat nun eingetragende ABM Riser und niemand macht Probleme bei einer zukünftigen Kontrolle. Da du keine Montageanleitung + Gutachten mitführen musst / wirst.

    Gleichzeitig aber trotzdem falsch montiert. DAS würde dann nur ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung eventuell rauskriegen, der sich ja dann explizit die Riser anschaut und sich fragt "Wieso sind die gebrochen?" Anhand des Gutachtens immer i. Verb. mit der Montageanleitung, sieht er es dann.


    Viel doofer, sollte ein Sozius körperlich heftig zu Schaden kommen und dich verantwortlich machen. Dann haste wohl die Arschkarte gezogen.

    Prüfer kann sich da rausreden. Du nicht mehr ==>> deine MT, deine Riser die verdreht montiert sind + du hast die Kontrolle über deine MT verloren + du bist der Ansprechspartner bei dem Personenschaden den dein Sozius erlitten hat.


    Ok, Risiko 1: 1.000.000 oder so. ;)

    HINWEIS zur Montageart (180 Grad gedreht)

    Wobei man bei den ABM VARIO RISER dazu auch sagen sollte, das sich in dem Teilegutachten die Anbauart nicht auf nach vorne neigbare Montage bezieht!

    In dem Gutachten findet man eine Abbildung und eine kurze Aussage zur Montageart vor.


    Der Hersteller übernimmt auch keinerlei Verantwortung wenn jemand diese Riser falsch herum, nach vorne neigend montiert.

    Wurde mir von ABM schriftlich mitgeteilt.


    Nun kann man sich fragen: "Weswegen wurden diese toll neigbaren Riser nicht auch in der vorderen Position getestet? Warum nur in der nach hinten neigbaren??

    Könnte ggf. Bedenken hervorrufen. ABM ist ja nicht doof. Neigbar, in beide Richtungen und dies so geprüft, im Gutachten stehend, .... würde sich noch besser vermarkten als nur in besagte hintere Richtung.


    Ein Prüfer dürfte somit auch die VARIO RISER so (nach vorne kippbar) nicht eintragen. Da dieses Teilegutachten damit nicht mehr Grundlage für seine Eintragungsmöglichkeiten darstellt.


    DIESE obige Info wird hier oft übersehen / nicht erwähnt.

    Es geht bei meinem Hinweis nicht darum ob man die Riser 180 Grad verdreht montieren kann und auch nicht darum das mancher Prüfer in Deutschland die so bereits eingetragen hat.

    Grund für letzeres ist offensichtlich ==>> Er wird den Hinweis darauf einfach nicht gelesen haben.


    (Ich selber würde sie auch einfach nach vorne geneigt montieren. Dafür kauft man ja genau diese VarioRiser. Wenn danach eingetragen wird, wäre es mir recht und .... egal. Falls der Prüfer aber Augen im Kopf hat + Zeit zum lesen findet und dann eine Eintragung verwehrt, weiss ich das ich nicht diskutieren muss.)

    Für mich ist jede MT09 "hässlich".

    Meine RN69, das Vorgängermodell finde ich da langweiliger, die neue ...... alle hässlich.

    Wollte immer schon mal eine hässliche Maschine haben. Deswegen habe ich ja meine RN69 SP auch mit einem Grinsen gekauft.

    Wobei ich die Front gut finde! Aber ich fand auch die "Karl Dall" - Front der 2014'er S1000R passend.


    Ok, überwiegend finde ich alle MT09 von der Seitenansicht hässlich.

    Passt zu mir. ^^


    PS.: Ernsthafter?! Ich wollte mal ein zu mir passende leichtes, schmales Moped haben + mit einem guten Motor. Also, eine rein langweilige "vernünftige" Entscheidung! Sowas ist dann eben auch "hässlich". ;) Würde ich nun meine RN69 SP aktuell gegen die neue tauschen wollen + draufzahlen?? Nö! Wer weiss jetzt schon wie dieses andere Federbein arbeitet.

    CBR600RR: .... ZITAT = Dieser leistet 121 PS bei 14.250 U/min und erreicht ein Drehmoment von 63 Nm bei 11.500 U/min. ....


    Für die Landstrasse nur noch unpassend, öde.

    63 Nm nur und dann erst da oben.


    Da ist eine MT09 um ein spürbares spassiger unterwegs. Oder ein Boxer mit mindestens immer 100 Nm bereits ab nur 2000 und danach ...... mehr. :)

    Zweimal bereits durch die selbe GTÜ Prüstelle. Jeweils ein anderer mir fremder Prüfer. Recht freundlich ABER unsagbar gewissenhaft. Musste bei der zweijährigen den Boxer auf den Mittelständer stellen damit er das Lenkkopflager checken konnte. Persönlich fand ich es bei der damaligen Laufleistung schon "witzig". Mag sein, das man die fehlenden Strahler netterweise übersehen hat. Keine Ahnung, auch egal.


    Die beiden Rückstrahler hatte ich in der kleinen Tanktasche + doppelseitiges Klebeband. Für die Plakette hätte es dann auch gepasst. :) Den AC-SCHNITZER mit seiner EURO 3 Zulassung finden alle ok. ;) Wird ja nicht hinterfragt. Würde ich auch nicht machen.

    Mag den Anschein haben.


    Ich für mich sag dazu mal folgendes:

    Man kann und sollte schon darüber sprechen was legal, zulässig ist und was nicht.

    Manche Reflexfolie ist nicht zulassig, manch andere Sache auch nicht. Anderes .... wie auch immer.

    Man muss sich einfach nur darüber im klaren sein, wann man sich selber angreifbar macht und ob man dann im Falle eines Falles damit klarkommt.


    Ich selber fahre ein Motorrad z.B. ohne seitliche Reflektoren, obwohl ich es müsste. Habe die sofort nach Kauf Ende 2016 (Modell 2017) abgerissen.

    Eventuell würde ich mir, habe aber noch keine Lust drauf, mir alternativ da auch unzulässige Folie auf die Holme kleben. Natürlich schon mal augenscheinlich ^^ besser als komplett ohne Reflektoren zu fahren. ;) Rechtlich trotzdem identisch als hätte ich keine seitl. Rückstrahler dran.


    Mein Endschalldämpfer bei einem Motorrad hat eine EG-BE. ABER eine für EURO 3 (gab damals noch keine mit 4'er Zulassung von der die ich haben wollte) .... und dieses Moped ist bereits EURO 4. Tja, augenscheinlich bin ich bisher seit 2017 damit durch jede HU + zweimal durch die Strassenkontrolle gekommen. Einmal sogar das volle Programm einer Standgeräuschmessung. Weil zu 99,9 % niemand diese EG-BE Kennzeichnung checkt. Ist menschlich! Man sieht eine Kennzeichnung, das Teil ist nicht zu laut .... fertig.


    Trotzdem spricht man hier im Forum solche Themen an, durch. Hat somit überwiegend sicherlich nichts mit "Großen Ängsten hier in diesem MT-Forum" zu tun. :)