Ist beim ABM auch so. Zusätzlich kannst Du den noch ein Stück Richtung Display kippen. Dadurch kommt er noch ein Stückchen weiter nach vorne 👍
Aber halt nur mit Gutachten und daher eintragungspflichtig.
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HINWEIS zur Montageart (180 Grad gedreht)
Wobei man bei den ABM VARIO RISER dazu auch sagen sollte, das sich in dem Teilegutachten die Anbauart nicht auf nach vorne neigbare Montage bezieht!
In dem Gutachten findet man eine Abbildung und eine kurze Aussage zur Montageart vor.
Der Hersteller übernimmt auch keinerlei Verantwortung wenn jemand diese Riser falsch herum, nach vorne neigend montiert.
Wurde mir von ABM schriftlich mitgeteilt.
Nun kann man sich fragen: "Weswegen wurden diese toll neigbaren Riser nicht auch in der vorderen Position getestet? Warum nur in der nach hinten neigbaren??
Könnte ggf. Bedenken hervorrufen. ABM ist ja nicht doof. Neigbar, in beide Richtungen und dies so geprüft, im Gutachten stehend, .... würde sich noch besser vermarkten als nur in besagte hintere Richtung.
Ein Prüfer dürfte somit auch die VARIO RISER so (nach vorne kippbar) nicht eintragen. Da dieses Teilegutachten damit nicht mehr Grundlage für seine Eintragungsmöglichkeiten darstellt.
DIESE obige Info wird hier oft übersehen / nicht erwähnt.
Es geht bei meinem Hinweis nicht darum ob man die Riser 180 Grad verdreht montieren kann und auch nicht darum das mancher Prüfer in Deutschland die so bereits eingetragen hat.
Grund für letzeres ist offensichtlich ==>> Er wird den Hinweis darauf einfach nicht gelesen haben.
(Ich selber würde sie auch einfach nach vorne geneigt montieren. Dafür kauft man ja genau diese VarioRiser. Wenn danach eingetragen wird, wäre es mir recht und .... egal. Falls der Prüfer aber Augen im Kopf hat + Zeit zum lesen findet und dann eine Eintragung verwehrt, weiss ich das ich nicht diskutieren muss.)