Hm, bei mir wurde es genau so in dem nach vorn gekippten Zustand eingetragen. Die Einschränkung mit der Kipprichtung hatte ich auch gar nicht vorher gelesen/gesehen.
Hat den Prüfer aber wohl nicht gestört.
Ist das dann damit legal?
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Für deine MT jetzt ja.
Sollte dieser ABM Riser brechen +Fahrer / Sozius zu Schaden kommen, hat der Prüfer ggf. ein Problem. Weil er mies gearbeitet hat. Eine Abnahme durchführte "ohne" ein für diese Montageart existierendes Teilegutachten. Wobei ich keine Ahnung habe inwiefern nun ein Prüfer juristisch im Falle eines Falles belangt werden kann.
PS.: Wobei der Prüfer auch nur behaupten muss das er bei der Abnahme natürlich auf die vorgegebene Ausrichtung geachtet hat und diese bei der Abnahme gegeben war. DU hast dann ja offensichtlich nach der Abnahme durch ihn die Riser gedreht.
Ob die Riser bei der Abnahme nach vorne kippend eingebaut waren, steht ja auch nicht in deinen Papieren.
Fazit: Deine MT hat nun eingetragende ABM Riser und niemand macht Probleme bei einer zukünftigen Kontrolle. Da du keine Montageanleitung + Gutachten mitführen musst / wirst.
Gleichzeitig aber trotzdem falsch montiert. DAS würde dann nur ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung eventuell rauskriegen, der sich ja dann explizit die Riser anschaut und sich fragt "Wieso sind die gebrochen?" Anhand des Gutachtens immer i. Verb. mit der Montageanleitung, sieht er es dann.
Viel doofer, sollte ein Sozius körperlich heftig zu Schaden kommen und dich verantwortlich machen. Dann haste wohl die Arschkarte gezogen.
Prüfer kann sich da rausreden. Du nicht mehr ==>> deine MT, deine Riser die verdreht montiert sind + du hast die Kontrolle über deine MT verloren + du bist der Ansprechspartner bei dem Personenschaden den dein Sozius erlitten hat.
Ok, Risiko 1: 1.000.000 oder so. 