Es geht hier um ein rein willkürliches Festsetzen eines Standgeräusches von 90 dB.
Es geht nicht um mutwilligen Lärm oder sonstwas.
Es geht nicht mal um ein tatsächliches, realistisches Fahrgeräusch.
Es geht um legale Motorräder!!
Bei denen schaut man dann einfach banal in die Papiere und liest einen Standgeräuschwert ab.
Damit wird dem Fahrer eine Weiterfahrt vor Ort verweigert. Der Fahrzeugführer einer anderen Art von Kraftfahrzeug dagegen ..... wird generell durchgewunken.
Das ist eine Art örtlicher Willkür, ein pauschaler Rundumschlag.
Das sich derartiges in unserem Rechtstaat durchsetzen kann, graut mir.