Beiträge von Boxer_Leichtgewicht

    Es geht hier um ein rein willkürliches Festsetzen eines Standgeräusches von 90 dB.

    Es geht nicht um mutwilligen Lärm oder sonstwas.


    Es geht nicht mal um ein tatsächliches, realistisches Fahrgeräusch.


    Es geht um legale Motorräder!!


    Bei denen schaut man dann einfach banal in die Papiere und liest einen Standgeräuschwert ab.


    Damit wird dem Fahrer eine Weiterfahrt vor Ort verweigert. Der Fahrzeugführer einer anderen Art von Kraftfahrzeug dagegen ..... wird generell durchgewunken.


    Das ist eine Art örtlicher Willkür, ein pauschaler Rundumschlag.

    Das sich derartiges in unserem Rechtstaat durchsetzen kann, graut mir.

    Klar, "früher". :)

    Früher gab es auch noch keine Drehmomentschlüssel. Dafür etliche defekte Gewinde. Verursacht von gefühlvollen Schraubern. ;)


    Sicherlich, eine eventuelle Vorgabe von 40 Nm bei mancher Ölablassschraube liest sich schon mal absurd. Dagegen sträube ich mich auch gerne mal! Aber auch nicht das Thema. :)


    Zum Thema Gabelklemmung: Wie eine Klemmung, mit einer Abweichung von +/- wenige Nm ein Ansprechverhalten der Gabel beeinflussen kann, möchte ich mal wissen. Die Gabel hat die unmittelbare Verbindung zu den Gabelbrücken. Die hat nun auch nichts mit Druck- Zugstufe, Dämpfung (Ansprechverhalten!) welcher Art auch immer zu tun.


    Aber egal! :) ;)

    Ist ja witzig. Dann ist das ja nun so bei einer zukünftigen Kontrolle / HU:


    - du zeigst die ABE vor

    - die Nummer ist nicht lesbar

    - alle schauen doof in die Runde ^^ ....... trinken wir ein Bierchen?! ;)


    Ok, kann man ja wohl nicht ändern. :)

    Genau, ist eine reine Einbildung! :)

    Wie soll eine äussere Verringerung der Klemmung das Verhalten innerhalb des Holmes, der Gabel beeinflussen können?

    Geht nicht.


    Wenn diese Klemmung zu gering ist, rutscht im Extremfall die Gabel nach oben weiter durch. Ergibt somit keinen Sinn.

    Die KBA Kennzeichnung auf der Scheibe ist ja auch die für die Scheibe und nicht die vom Fahrzeug.


    Verstehe deine Bemühungen nicht. Wenn die Scheibe ein original Yamaha Produkt ist, mit einer (ihrer!) KBA Nummer ist alles ok. Es gibt da für den Kunden keine weiteren notwendigen Papiere.

    Ist ähnlich wie wie den EG-BE Zubehör-Auspuffanlagen. DER NACHWEIS ist grundsätzlich die Kennzeichnung auf dem Endschalldämpfer. Auch bei denen müssen keine weiteren, anderweitigen Nachweise mitgeführt / vorgezeigt werden.

    Habe keine Ahnung von deiner RN43-Scheibe.


    Ist es diese?


    Falls ja, wenn die als Original-Y-Produkt über eine KBA + Yamaha Kennzeichnung verfügt, benötigt die keine Papiere.

    Weder bei einer Strassenkontrolle noch HU.

    ..... und das wissen auch die Beamten + Prüfer.