Reklamation zu Rahmen der MT09 und Yamaha Kühlerschutz

  • #11


    Ihr wisst aber schon, dass das Thema von Dani mit diesem Thread nichts zu tun hat..... ;)

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #13

    Stimmt mich schonmal positiv, dann muss wahrscheinlich nicht mein Moped in alle Einzelteile zerlegt werden. Denn so wie im Werk bekommt es kein Händler nochmal zusammen gesetzt...
    Viele Teile sind in der Motorrad und Automobilindustrie auch nur für bis zu 5 maliger Demontage ausgelegt...wobei die meisten Teile ganz sicher keine 5 malige Demontage überstehen würden ohne auszuleihern. :naughty:


    Aber der Kühlerschutz muss definitiv getauscht werden. Die Oberfläche ist total brüchig und das sehe ich für so ein teures Zubehörteil nicht ein.

  • #14


    Ein guter 2rad Mechatroniker bekommt das zerlegt und wieder zusammen. Ich kenne persönlich jemand, der das kann ;)

  • #16

    Stimme zu. Das hat mein Freundlicher mir auch Gestern bestätigt, nachdem er den Fehler einer professionellen Werkstoffprüfung unterzogen hatte, indem er mit dem Fingernagel drüber gekratzt hat :clap: .


    Beim Kühlerschutz wird ein Garantieantrag gestellt und er denkt das der durchgeht, alles andere wäre auch nicht tragbar, da die Oberfläche so nicht aussehen darf bei nem Garagenfahrzeug.


    Die Rückrufaktion zum Lenker wird bei dieser Gelegenheit behoben, einen Termin für die Montage hab ich jedoch erst am 22.05. bekommen...trotz Ausslastung und Saisongeschäft sollte ein Sicherhaltsrelevantes Bauteil früher gewechselt werden. Aber was soll man machen, man ist selbst ja nur der Endkunde... :icon-confused: (ironisch gemeint :eusa-snooty: )

  • #17

    Die MT-09 ist in Sachen Verarbeitung wirklich kein Musterbeispiel. Die Tage hatte ich eine 2015er gesehen, da war ich doch etwas verwundert und bin eigentlich ganz froh, dass die 2017er da schon eine Ecke wertiger verarbeitet ist.
    Trotzdem gibt es auch hier überall Dinge, die andere Hersteller eine ganze Ecke besser machen. Scheinbar sind bei Yamaha nur noch bei den hochpreisigen Modellen ein paar € über um alles recht gescheit zu machen.
    Naja, dass es ein "Billigmoped" ist, wusste ich allerdings auch vor dem Kauf.
    Tut dem Fahrspass allerdings auch keinen Abbruch.

  • #18

    Ich habe eine negative Rückmeldung von Yamaha bekommen für den Austausch des Kühlerschutzes. Yamaha wollte mich damit abspeisen, dass Yamaha nur 1 Jahr Garantie auf Zubehörteile gewährt. Leider gibt es in Deutschland jedoch bei jedem Kauf eines Artikel, die Geschichte mit der Gewährleistung und die gilt für zwei Jahre ab Kaufdatum. Dies hat Yamaha aber nicht angesprochen, ob dies absichtlich passiert ist, schließen wir an dieser Stelle mal aus ;) .


    Anbei die Historie zu dieser Kommunikation mit Yamaha und meinem Händler:


    Händler an Yamaha:


    An: ******************************

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Wir haben hier einen Kunden mit einer Yamaha Mt09 FIN: JYARN.... mit ca 5000km bei der die Eloxalschicht der Kühlerblende (original Yamaha Zubehör) risse hat.
    Das Fzg befindet sich in einem sehr Gepflegten Zustand.
    Bild des Schadens im Anhang.
    Wird dieser Schaden über die Garantie von Yamaha übernommen?
    Bitte um Rückmeldung
    --
    Mit freundlichen Grüßen


    *********************************


    Yamaha an Händler


    Sehr geehrter Herr Z...,

    leider müssen wir Ihre Anfrage auf Garantie/Kulanz betr. MT-09 Kühlerblende ablehnen. Der Grund für die Ablehnung besteht darin, dass eine Garantieleistung an bestimmte Kriterien gebunden ist. Diese ist bei der von Ihnen genannten MT-09 Kühlerblende zu der Fahrgestell Nr. JYARN... nicht mehr gegeben, da die Garantiezeit (1 Jahr) bereits überschritten ist.

    Wir bedauern, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können und danken für Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards


    **********************

    Meine Rückmeldung an beide Parteien dazu:


    Hallo Herr *****************,
    Frau ******************,

    anbei die Auskunft von der Yamaha Homepage zu den Garantiebedingungen für Neufahrzeuge und Zubehörteile.

    Bitte um Weiterleitung dieser Angelegenheit zur Abteilung für Qualitätssicherung von Yamaha Motor Deutschland GmbH.

    Außerdem möchte ich auf die gesetzlich gegebene Gewährleistung hinweisen, diese beträgt bei JEDEM Neukauf 2 Jahre ab Kaufdatum.

    Bitte sorgen Sie dafür, dass das schadhafte Teil kostenfrei ersetzt wird, ansonsten muss ich bei meinem nächsten Kauf eines Neufahrzeugs zu einem anderen OEM wechseln.

    Außerdem möchte ich die von Frau ******* angesprochenen bestimmten Kriterien für Garantieleistung / Gewährleistungsleistungen kennen lernen. Daher bitte ich Frau Friedrich einen Auszug aus diesem Dokument Ihrem ENDKUNDEN zur Verfügung zu stellen.
    Wenn bei Yamaha und speziell bei original Zubehörteilen eine abweichende Garantie oder Gewährleistungsrecht in Kraft tritt, dann würde ich gerne erfahren, warum ich als ENDKUNDE nicht über solche Bedingungen informiert bin (bei Kauf des Fzg).

    Soweit mir bekannt, ist das Gewährleistungsrecht Sache des Händlers, also bitte ich das Motorrad Center Neunkirchen ebenfalls um den Austausch dieser schadhaften „original Zubehör Teile“, in der Automobilindustrie in der ich aktuell im Bereich Qualitätswesen arbeite (verantwortlich für Reklamationen von Endkunden), nennt man dies „Dealer Goodwill“. Daher nehme ich an, dass es solch ein „Kompromiss“ zwischen Endkunden/Händler und OEM auch in der Zweiradindustrie Fuß gefasst hat.

    Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich aktiv im Yamaha MT09 Forum tätig bin und dass ich definitiv bereit bin, diese Situation im Detail im Forum, bei verschiedenen Medien und bei Freunden und Bekannten zu schildern!

    Ich erwarte ein Überdenken dieser Angelegenheit und eine anschließende positive Rückmeldung.

    Nochmals die Fotodokumentation des Schadteils, vielleicht sollte auch Ihr Zulieferer über die fehlerhafte Eloxierung informiert werden und ein 8D gestartet werden, ansonsten können sie sich in Zukunft über eine komplette Charge dieser Fehlerart an unterschiedlichen Fzg. freuen…:

    Mit freundlichen Grüßen,

    ***************************

    Rückmeldung vom Händler:


    Sehr geehrter Herr ******************
    Es handelt sich um ein Zubehörteil,Zubehörteile haben laut Yamaha Zubehörabteilung nur 1 Jahr Garantie und haben nichts mit der Fzg Garantie zu tun.
    Mfg



    Und nochmal ein kurzes Feedback von meiner Seite


    Sehr geehrter Herr *****************,


    freiwillige Garantie für ein Jahr vom OEM auf Zubehörteile kann ich hinnehmen.


    Trotzdem gibt es eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren auf jeden Neukauf einer Ware in Deutschland. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkauften Artikel frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden. In unserem Fall sprechen wir von einer fehlerhaften Eloxierung, die beim Kauf bereits fehlerhaft gewesen ist.


    Da es sich hier definitiv um ein Herstellerfehler handelt und nicht um einen Fehler vom Endkunden bestehe ich weiterhin auf den Austausch dieses Schadteils. Ich würde vorschlagen, dass wir auf die Rückmeldung von Yamaha in diesem Falle warten, ansonsten sollten Sie als Händler prüfen wie wir da weiter vorgehen können. Gewährleistung ist soweit ich informiert bin Sachen des Händlers, da solltet ihr definitiv nochmal prüfen wie hier die Rechtslage in Deutschland aussieht.


    Viele Grüße,


    ******************



    *auf Wunsch des Autors alle Namen entfernt*
    peter_moscow

  • #19

    Hi Patrick,


    klingt für mich ähnlich der "Apple-Garantie".. Innerhalb des Jahres kein Thema beim Hersteller, danach halt beim Verkäufer zB Provider.
    Gewährleistung greift ja immer nur gegenüber dem Verkäufer und ist gegenüber Privatpersonen nicht einschränkbar.


    Dreh- und Angelpunkt wird halt sein, zu "beweisen", dass der Mangel eben vor dem Kauf schon da war.
    Wenn er sich doof stellt, dann halt mit Gutachter - obs das wert ist ist halt die andere Sache.


    DaumDrück!


    Viele Grüße
    Bari

  • #20

    Hallo Bari,


    danke sehr! Ja wenn notwendig gerne mit Gutachter.


    Der Händler sagt ja selber, dass es sich um eine fehlerhafte Eloxierung handelt. Daher kann ich davon ausgehen, dass der Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat. Ich finde es halt nur fresch, dass die sich so aufstellen. Andere Kunden hätten sich evtl. davon bereits beschlichtigen lassen und hätten die Reklamation abgebrochen nachdem sie hören dass es nur 1 Jahr Garantie gibt. Gewährleistung ist eben so ausgelegt, dass nach 6 Monaten sich die beweispflicht umdreht. D.h. Ich als Kunde muss beweisen dass der Fehler bei Kauf bereits vorgelegen hat. In diesem Fall sollte es kein Problem sein und wenn nötig gebe ich das schadhafte Teil in unser Labor. Für den Nachweis bin ich aber bereit in Vorkasse zu treten und Yamaha dafür im späteren Verlauf die Kosten aufzubrummen.


    Veräppeln können sie einen anderen Kunden...wobei das eben nicht der Kundenzufriedenheit im Allgemeinen dient.


    Daher wollte ich euch auch von diesem Sachverhalt erzählen.


    Viele Grüße,


    Patrick

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