ContiRoadAttack 3

  • #191

    Noch was zum Thema:


    Seite 3, klare Aussage für Fahrzeuge ohne Reifenbindung


    Seite 3, Besteht keine Reifenbindung Punkt 1


    1.
    Besteht keinerlei Reifenbindung dürfen alle Reifen mit ECE Prüfzeichen in der vorgeschriebenen Größe und Traglastindex in entsprechender Laufrichtung montiert werden


    Quelle gesamte Erklärung:
    https://gib-acht-im-verkehr.de…/info_motorrad_reifen.pdf

  • #192

    und schon ist der nächste Reifenthread mit anderen Themen versaut obwohl das schon 100 mal an anderer, richtiger Stelle diskutiert worden ist.


    Am besten ist jetzt, jeder zieht sich die Reifen auf, die er sich wünscht fahren zu wollen.
    Freigaben hin oder her.
    Sollte es dann doch mal Probleme mit einer Versicherung geben, kann man hier auf die Forenbeiträge von Wolfgang MS verweisen, der geschrieben hat, es besteht keinerlei Reifenbindung.


    Fertig aus.

  • #193

    Sehr richtig Mike, bitte vergiss aber nicht zu erwähnen, dass sämtliche Aussagen immer nur eine Meinung und Ansicht darstellen können und in jedem Fall ohne Gewähr sind, denn in einen Forum im Internet gemachten Aussagen kann keine Rechtsverbindlichkeit zugesprochen werden, in dem Sinne, dass man in irgendeiner Weise sich darauf berufen könnte. Das muss klar und eindeutig so gesehen und verstanden werden, insbesondere was zum Beispiel die Geschichten mit Auspuffanlagen usw. betrifft.


    Nur der Vollständigkeit halber.


    Gruß


    Thomas

  • #194


    Du hast es gerade nötig. Du warst doch derjenige, in deiner Rolle als Moderator, der den Thread Reifenfreigabe und etliche gesperrt, bzw. Threads gelöscht hat, die dir nicht passten, oder jemand eine andere als deine Meinung vertrat.


    Halt mal schön die Finger still und versuch nicht permanent mir ans Bein zu pissen.

  • #195

    Leute, cool bleiben.
    Natürlich kann hier jeder fahren, was er will und weder Rennleitung noch TÜV haben da etwas einzuwenden.
    Trotzdem finde ich es wichtig und auch fair auf diese Grauzone im Versicherungsfall hizuweisen.
    Jemand Neuer, der sich hier informieren will, sollte alle Aspekte zu lesen bekommen.
    Ich gehe auch hier und da bewust persönliche Risken ein.
    Die mus ich dann aber auch nur selber ausbaden.
    Ich werde aber einen Teufel tun mein Handeln öffentlich zu verharmlosen, als allgemeingültig und unbedenklich zu erklären.
    Das finde ich weiterhin verantwortungslos.

    immer eine handbreit Straße übrig lassen

  • #196


    permanent bist du es, der hier immer wieder provoziert.
    Außerdem was weißt du überhaupt von Tätigkeiten eines Moderators!?
    Zu der Zeit waren noch andere Mods unterwegs, es wurde sich auch immer kurzgeschlossen, in einem Forumsinternen Moderatorenboard ob Threads geschlossen,User gesperrt oder Beiträge verschoben werden usw.
    So etwas passiert nie in Eigenregie.
    Kannst du natürlich nicht wissen.
    Und darum muß man hier auch nicht zum Arschloch oder persönlich werden und irgendwas ausgraben weil man sich nicht mehr besser/ anders zu helfen weiß.
    Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muß ich ausgehen, das ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.
    Ich bin dieses Jahr auf dem Treffen in der Pfalz. Gerne können wir das da mal persönlich besprechen, dafür bin ich absolut bereit.


    Zum Offtopik:
    es muß jedem klar sein, wir reden hier über 2 unterschiedliche Dinge, die aber schlussendlich doch zusammengehören;
    einmal um die rein Fahrzeugtechnische Sicht nach STVO unter Berücksichtigung der EU-Norm und einmal um die Haftungsfrage im Fall eines Unfalls wegen Reifenüberlastung oder nicht passender Reifenwahl.
    Diesen Unterschied sollte man versuchen zu verstehen und nicht mit Macht jedesmal wegdiskutieren.
    Der Halter kann grundsätzlich montieren was er will. Auch alte Beschränkungen sind nur als Empfehlung zu werten, sichern aber die Produkthaftung des Kradherstellers.
    Kommt es jedoch zu einem Schadensfall durch die gewählten Reifen, dann muß der Halter u.U. nachweisen, dass die Bereifung für das Krad auch tatsächlich zulässig war. Das wird dann ohne Freigabe oder Herstellerempfehlung nicht realisierbar.


    Nicht umsonst testen die Motorradhersteller ihre Reifen auf verschiedene Motoradmodelle und erteilen dann die jeweiligen Freigaben. Klar kann man das ganze auch nur als eine Art Empfehlung ansehen.
    Wenn dann aber doch mal Probleme mit den Reifen entstehen z.b. bei längeren Höchstgeschwindigkeiten auf der Bahn, oder mit schwerer Zuladung, Sozia usw. und man legt sich dabei ab- und möchte DANN alle seine Schadensansprüche vernünftig reguliert haben, die Versicherung dann aber "Nein" sagt...dann ist das Geschrei groß.


    egal was jetzt hier noch kommt, ich werde es nicht mehr lesen.
    Ich klinke mich hier komplett raus, will keine unnötige Energie für Leute mehr verplempern die am Ende doch immer alles besser wissen.
    Ich denke die User die ein wenig mehr Verstand haben, die haben es eh´schon vor langer Zeit geschnallt, die anderen können ihr eigenes Ding machen. Mir ist es dato egal. Trägt eh ´jeder selbst für seine Entscheidungen die Verantwortung.
    Nur sollte man bei der Wahrheit bleiben und nicht ständig die Dinge verdrehen, verharmlosen oder weg reden.
    Eine der fröhlichsten Erfahrungen im Leben ist es als Zielscheibe zu dienen, ohne je wirklich getroffen zu werden.


    MfG M.

  • #197

    Das mit der Wahrheit sagt grad der Richtige.
    Der Halter muss nicht beweisen. Die Versicherung muss.
    Aber selber lesen, verstehen und umsetzen ist anstrengend. Dann lieber Hörensagen verbreiten.
    Und nein! Fabrikatsbindung im Kfz Schein bis in die 80er war in Stein gemeißelt. Da gab es keinen anderen Weg als Einzelabnahme. Der Weg der Freigabe kam später. Mußte aber noch eingetagen werden. Noch später Wegfall der Eintragung.
    Gruß
    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #198


    Meinst du mich mit Arschloch? Arschloch sehe ich mal als Beleidigung an und persönlich wirst du damit auch.

  • #199

    Sind alle volljährig, also können auch alle machen was sie wollen. Gilt übrigens auch für den Kettendurchgang, das Anzugsmoment der der Hinterradmutter und alle anderen bekannten Reizthemen.


    Allerdings sollte man sich schon Gedanken darüber machen, warum ein Reifen keine Freigabe/Empfehlung für bestimmte Modelle erhalten hat. Im (wirtschaftlichen) Interesse des Reifenherstellers kann das ja eigentlich nicht sein. Und doch sind einige Hersteller so fair und verantwortungsbewusst auch mal keine Freigabe zu erteilen bzw. Empfehlung auszusprechen.


    Und wenn man dann auf Nachfrage erfährt, dass z.B. Stabilitätsprobleme dazu geführt haben, den eigenen Reifen für ein bestimmtes Modell nicht zu empfehlen, dann sollte einem das schon zu denken geben. Aufziehen kann man den Reifen natürlich trotzdem. Sind ja alle volljährig.

  • #200

    Sehe ich genau so. Ich unterliege hier in der Schweiz sowieso keiner Reifenfreigabe oder ähnliches.
    Find es aber trotzdem gut wenn der Wunschreifen vom Hersteller im Test für positiv empfunden wurde.
    Auf der MT funzt er auf jeden Fall


    https://www.youtube.com/watch?v=0_D4VEJy08U&t=314s


    war mein erstes Video. Kameraposition zu tief und rechts am Helm. Ton auch grottig.
    Aber ich arbeite dran :D
    Christian

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