REIFEN - Freigaben ?

  • #21

    Dem TÜV und der Rennleitung ist wohl egal welche Reifen man aufzieht, Hauptsache sie entsprechen der Spezifikation.
    Aber was sagt die Versicherung bei einem, durch einen Reifenschaden verursachten, Unfall?.
    Yamaha gibt im Fahrerhandbuch zwei Empfehlungen, den S20 und den D214. Somit ist Yamaha aus der Haftung.
    War bei der Guzzi genau so, in den Papieren steht nichts, aber im FHB wird der Metzeler Z6 oder der PiRo empfohlen.
    Der Trend geht doch dahin, daß durch Wegfall der Reifenbindung, die Haftung auf den Reifenhersteller bzw. den Endkunden verlagert wird.
    Mit Sicherheit wird jeder passende Reifen mit dem Gewicht und der Leistung der MT fertig werden. Aber was ist im Fall der Fälle? Die Versicherungen
    werden, evt. abhängig von der Schadenshöhe, auf die Empfehlung von Yamaha verweisen, oder auf bereits freigegebene Produkte. z.B. Dunlop Roadsmart.

    weglassen ist leichter als Carbon

  • #22

    Der Hersteller haftet doch für seine Spezifikationen. Also z.B. Traglast + oder Geschwindigkeitsindex. Wenn der Reifen platzt ist doch der Hersteller dann in der Haftung. Du hast ja deine Pflicht getan wenn du die Spezifikation beachtet hast. So denk ich mal, weiß aber nicht ob es zu 100% stimmt.

  • #23

    Das was ich geschrieben habe ist ja auch nicht in Stein gemeißelt. Aber Versicherungen werden, gerade bei Personenschäden,
    bei denen evt. hohe Renten- oder Behandlungskosten anfallen, jede Möglichkeit suchen nicht zahlen zu müssen.
    Schade, daß es seitens des Gesetzgebers oder eines Gerichts keine klare Regelung gibt. oder hat da jemand schon was gefunden.


    http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mo…Freigaben_683KB_29840.pdf

    weglassen ist leichter als Carbon

  • #24

    Es liegt keine Reifenbindung zum Hersteller oder Profil der Reifen für die MT 09 seitens Yamaha vor. Im Handbuch steht lediglich eine Reifenempfehlung, bedeutet kann, aber muss nicht.


    In den Papieren ist eingetragen:


    120/70 ZR17M/C (58W)


    180/55 ZR17M/C (73W)


    Alle Reifen die dieser Spezifikation entsprechen können auf der MT09 gefahren werden, Mischbereifung unterschiedlicher Hersteller ist somit auch erlaubt.


    Daran kann weder eine Versichreung, der Tüv, die Rennleitung oder sonst jemand etwas ändern.


    Antwort von Michelin vor ein paar Tagen auf meine Anfrage
    ____________________________________________________________________________


    Hallo Herr XXXXXX,


    Fahrtest´s und somit Freigaben haben wir mit der MT09 noch nicht gefahren.


    Ob eine Reifenfabrikatsbindung für das Fahrzeug besteht oder nicht kann über den Fahrzeughersteller in Erfahrung gebracht werden.


    Sollte keine Reifenbindung bestehen, bedeutet dies, es könnte seitens des Gesetzgebers jedes Profil verbaut werden, solange die Größe, der Load/- Speedindex und die Bauart diagonal oder radial eingehalten wird. (Auch Mischbereifung)
    Eine Freigabe würde dann nämlich nicht benötigt werden.


    Da wir aber mit Ihrem Motorrad diesbezüglich keine Testfahrten gemacht haben, können wir auch keine bestimmte Profilempfehlung aussprechen.


    Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter http://www.michelin-motorrad.de
    Mit freundlichen Grüßen / Sincères salutations / Best regards


    i.A. Peter Hoffmann
    Kundenservice Zweirad
    Deutschland, Österreich, Schweiz


    Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA

  • #25

    Und warum macht sich dann Dunlop die Mühe und gibt verschiedene Reifen frei.
    Auch Pirelli und Metzeler (ok, sind ja fast ein und das selbe) haben vor, im 2.Quartal, einige ihrer Produkte für die MT frei zu geben.
    Machen die das nur zu Beruhigung der Kundschaft, oder als Marketinggag?


    Wenn es so wäre wie du schreibst, könnten die Antworten: Kauf unseren Reifen und werde glücklich damit.


    Ich werde mir den Z8 auch ohne Freigabe holen, aber das ist dann mein Ding.



    Guten Morgen Herr XXXXX,


    vielen Dank für das Interesse an unserem Produkt.


    Die Reifentests für die Yamaha MT 09 sind im 2. Quartal geplant. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir erst nach den abgeschlossen und positiven Testergebnissen die Reifen für Ihr Modell empfehlen und eine Reifengutachten erstellen können. Diese hinterlegen wir zeitnahe auf unsere Homepage unter http://www.metzeler.com/site/d…ucts/tyres-catalogue.html. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


    Wir wünschen Ihnen schon heute eine schöne Motorradsaison und allzeit gute Fahrt.



    Mit freundlichen Grüßen


    TECHN. KUNDENDIENST
    Pirelli Deutschland GmbH
    Metzeler & Pirelli Motorradreifen

    weglassen ist leichter als Carbon

  • #26

    Sie machen es um gegenüber der Konkurrenz einen Vorteil zu haben und so müßen am Schluß alle Hersteller mitziehen die Reifen für die MT verkaufen wollen. Das ist der Konkurrenzdruck - wenn Einer anfängt müßen alle mitziehen sonst gehen sie unter. Sicher rechnen sie damit dass es unsichere Biker gibt die lieber einen Reifen mit Freigabe kaufen als ohne.

  • #27

    Versteht mich nicht falsch, ich will und kann hier nicht klugscheißen. Ich werde, wie schon geschrieben, auch einen Reifen aufziehen, der noch keine Freigabe hat.
    In wie weit der folgende Artikel "juristisch wasserdicht " ist, vermag ich nicht zu beurteilen.


    Trotzdem hier noch was zum Lesen:


    Zitat:


    Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet
    und folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
    Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller. Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung. Quelle Biker Journal 03.10.2007


    Auszug aus: http://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf

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  • #28

    Andere Frage
    Wer haftet bei einem Auto bei einem Reifenplatzer ohne Markenbindung und Freigaben ?
    Da kann sich die Versicherung sich auch nicht herausreden das es keine Freigaben gibt!


    War mal kurz bei meinem Versicherungsbüro hab nachgefragt.
    Solange die Profiltiefe im gesetzlichen Rahmen ist und in den COC Papieren keine Bindung
    eingetragen ist kann die Versicherung nichts machen.

    DT 80/ RD250 / Srx600 / TZR 250 / FZR1000 / TT600 / LC420 / F650GS / FZ6 / R1150GS / MT09 / ?

  • #29

    Sehr geehrte Damen und Herren,



    ab nächster Woche werde ich stolzer Besitzer einer YAMAHA MT-09 sein. Erstmal noch Gratulation an YAMAHA. Nun steht eventuell eine Umrüstung der Reifen noch vor Anmeldung auf Tourensportreifen an. Muß ich Freigaben/Gutachten/ABE`s seitens des Motorrads/Reifen-herstellers beachten oder kann ich mich nur rein auf die Reifenmaße konzentrieren? Konnte bei Ihnen leider nichts finden.



    Ein schönes Weihnachtsfest wünscht



    XXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXX


    -------------------------------------------------------
    Yamaha Motor Deutschland GmbH
    Hansemannstrasse 12, 41468 Neuss
    Postfach 21 06 53, 41432 Neuss


    Registergericht Neuss HRB 4716
    UST-ID-Nr. DE811263793
    Steuer-Nr. 125/5723/0103


    Geschäftsführer:
    Eishin Chihana,
    Seiya Nakamura,


    ----------------------------------------------Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,



    die MT-09 hat innerhalb der Seriengrößen keine Reifenfabrikatsbindung. Sie können somit jeden Reifen in der richtigen Dimension und der die Mindestanforderungen an die Traglast und die Geschwindigkeitsangabe erfüllt verwenden.


    Wir empfehlen Ihnen aber die Reifen zu verwenden, die in Ihrer Bedienungsanleitung vorgegeben sind oder die von den Reifenherstellern (z.B. Avon, Bridgestone, Continental, Dunlop, Metzeler/ Pirelli, Michelin) auf deren Internetseiten für die MT-09 freigegeben sind. Diese Reifen sind auf dem Fahrzeug ausgiebig getestet und die Hersteller übernehmen die Verantwortung für die Funktion.


    In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.



    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards,



    i.A. XXXXXXXXX


    Service-Assistent
    Assistant After sales service







    --------

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