REIFEN - Freigaben ?

  • #171

    Und wenn dann einer nicht genau ein TR412 Gummiventil montiert hat ist sowieso alles hinfällig

  • #172


    Solange auf den Zubehör Teilen, eine E Nummer drauf ist, ist mir das alles sowas von Egal. Da kann sich der SV mit den Herstellern der Zubehör Teile Austauschen. Ich als Unwissender Konsument, verlasse mich auf die Hersteller der Zubehör Teile und habe meine Sicherheit, das ich diese Teile Montieren darf, weil Sie vom Tüv Abgenommen wurden. Kein Gericht der Welt, wird mir Unrecht geben, wenn meine Teile ein E Prüfzeichen haben und für mein Bike Zugelassen sind.


    Wenn das so wäre was Du schreibst. Dann würden alle Illegal Rumfahren. Ist doch totaler Blödsinn und an den Haaren herbeigezogen.



    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #174


    Der erste Satz der Freigabe ist aber auch sehr interessant........


    Beim nachstehend näher beschriebenen Fahrzeug wurde bei der Erteilung der Fahrzeuggenehmigung eine Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen.
    Nach durchgeführten fahrdynamischen Tests wird hiermit bestätigt, dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen. Bei bestimmungsmäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß StVZO erhalten (Verkehrsblatt 2000, S. 627).

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #175


    Bis das Sommerloch vorbei ist...... :icon-mrgreen:

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #176


    Ich glaube ich Blende den Thread auch so langsam aus. Wurde alles 20 mal gesagt.



    Gruß :icon-mrgreen:

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #177

    Hier eine E-Mail, die ich am 15.02 von Yamaha erhalten habe:
    (Was das ganze nicht undurchsichtiger macht)



    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #178


    Original hat mal definitiv nichts mit E-Prüfzeichen zu tun. Da mischt du jetzt unterschiedliche Dinge. Natürlich darfst du E-Geprüfte Teile an deinem Motorrad verbauen. Und genau hier sehe ich das Problem.......


    Was bedeutet dann:
    in unverändertem Originalzustand gemäß der erteilten EG Typengenehmigung / Betriebserlaubnis befinden? (Auszug aus der Reifenfreigabe)


    Hier werden, bei nicht vorhandener Freigabe, laufend worst case Szenarien mit SV etc. beschrieben aber genau hier hätten wir ja dann doch wieder genau so eines..


    Kein Reifenhersteller ist in der Lage alle möglichen Kombinationen an Umbauten (mit E-Prüfzeichen) Tests durchzuführen.
    Genau deswegen steht ja auch dieser oder ein ähnlicher, Satz in JEDER Freigabe die ich mir bis jetzt angesehen habe - und das waren mittlerweile einige.


    Und wenn das so ein blödsinn und an den Haaren herbeigezogen ist erklär mir mal was genau dieser Satz in der Reifenfreigabe dann zu bedeuten hat?!


    Vielleicht irre ich mich ja wirklich!!!!!


    Danke

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #179


    Wieso? Die Antwort Ist doch an Eindeutigkeit nicht zu überbieten. Du musst nur das Format, den Speed- und Lastindex beachten, bist aber nicht an Freigaben gebunden.

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