REIFEN - Freigaben ?

  • #101

    Der Varadero Forum Vorfall ist von 2013 , oder?


    Das sagt der ADAC Stand 8/17:
    1.3. Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern
    Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt
    im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von
    Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung
    bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die
    Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
    1. Es gibt keine Reifenbindung:
    Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
    bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.


    2. Es gibt eine Reifenbindung:
    Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen
    Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden
    und wird mitgeführt.


    Ich habe nie jemanden vorgeworfen, nur Reifen mit Freigabe verwenden zu wollen. Ich finde das gut. Mache ich auch in den meisten Fällen.
    Ich wehre mich aber gegen die Aussage, man MUSS zwingend eine Freigabe haben, wenn der Hersteller keine einfordert. Und das ein zuwiderhandeln rechtliche Folgen hat.
    Das konnte noch niemand (zum Glück) darlegen. Und sowieso: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.


    @yamatom900
    Ich erfahre immer Neo als denjenigen, der andere Meinungen nicht respektiert und unsachlich antwortet.
    Und ich mag es nicht, wenn Menschen wiederholt sehr arrogant andere Meinungen wegbügeln und penetrant ihre persönliche Meinung in den Vordergrund stellen und dazu mit veralteten Verweisen und nicht mehr vorhandenen Links arbeiten. Das ist mindestens schlechte Recherche, aber auch gerne Manipulation.


    Vielleicht können ja die Mods eine Rubrik einrichten, in die FAKTEN offizieller Seiten mit Quelle (wie z.B die Aussage von Yamaha.de oder ADAC zur Freigabe, Gerichtsurteile) kommentarlos eingestellt werden. KEINE Forendisskussionen!! Freigabe des Eintrags am besten erst nach Kontrolle Mod.
    Sich daraus ergebende Diskussionen müssen in einem neuen Thread geführt werden. So bleibt die Aussagensammlung zum Thema neutral und jeder kann sich selber eine Meinung bilden.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #103

    Ja, sehe ich genauso. Seltso viel Halbwahrheiten gelesen!
    Aber gibt es hier denn überhaupt noch Mods?

  • #104

    Leute ich wollte hier keinen Krieg entfachen!!!!!!


    Ich bin ein Fan von „überprüften“ Reifen, sprich von Reifenfreigaben. Aber ich bin noch ein größerer Fan von guten Reifen.
    Weiters kann ich euch sagen, dass ich (und nur ich) mit dem Original ausgelieferten D222 öfters ins pendeln gekommen bin und den es im übrigen nicht mehr zu kaufen gibt, als mit dem jetzigen CRA3 den ich montiert habe. Und nein ich bin nicht besser als die Reifentester aber das sind meine Erfahrungen mit DIESEM Reifen.


    Und wenn man hier „Neulinge“ auf die Gefahren eines Reifens ohne Freigabe hinweist, dann sollte man auch darauf hinweisen, dass eine solche Freigabe nur dann seine Gültigkeit hat, wenn sich das jeweilige Motorrad im Originalzustand (also ohne Umbauten) befindet.
    Das steht nehmlich auf JEDER Reifenfreigabe drauf
    Auszug einer solchen:

    Code
    Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung
    nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO, da keine Gefährdung zu erwarten ist.


    Quelle: https://www.mopedreifen.de/dow…Tracer_RN29BRI07-2015.pdf


    Also im schlimmsten Fall beauftrag die Versicherung einen Gutachter, der zwar feststellt, dass der Reifen eine Freigabe besitzt diese jedoch nicht anzuwenden ist da:
    Das StG geflasht, ander Spiegel, Handschutz, Windschild, Brems- und Kupplungshebel, Blinker, Fahrwerk ja im schlimmsten Fall sogar ein anderer Seitenstrahler bei E4 Motorräder sowie alles andere was wir im Laufe der Zeit an unseren Bikes modifiziert haben, umgebaut wurde.


    Also bleibt freundlich zueinander wir sind alle Motorradfahrer und teilen ein richtig tolles Hobby

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #105

    Hi,


    Welche konkreten versicherungsrelevanten Szenarien in Deutschland gäben den Reifenfreigabenbefürwortern recht?
    Was sind die konkreten Gründe nur mit Reifenfreigabe zu fahren?


    Die Rechtsprechung in DE und AT ist sehr oft ähnlich, bzw. grundsätzliche Urteile werden im jeweiligen anderen Land auch berücksichtigt.


    Bis jetzt gibt es keinen vor Gericht abgeschloßenen Streitfall, was ja auch eine gewisse Sicherheit bei Verwendung von nicht freigegeben Reifen bedeutet.
    Wenn es so eindeutig wäre würde jede Versicherung vor Gericht gehen und klagen wenn ein gesetzlich freigegebener Reifen eine Unfallursache darstellen würde, und das sie es nicht tun bedeutet das die Chancen zu verlieren für die Versicherung eher größer als kleiner sind.


    Ich kann mir vorstellen das ein gesetzlich erlaubter Reifen welcher einen unsicheren Fahrzustand herbeiführen kann, und der Fahrer auf den unsicheren Fahrzustand nicht reagiert, im konkrten Fall gegen den Fahrer entschieden werden würde. Stichwort anfangendes Hochgeschwindigkeitspendeln und Eigenverantwortung des Fahreres wenn er nicht vom Gas geht und dann auf die Go fliegt.


    Wenn z.B. der CA3 mit der Tracer bei Höchsgeschwindigkeit pendelt und Conti deshalb keine Freigabe gibt, ist der CA3 solange kein Risiko solange der Fahrer den Höchstgeschwindigkeitsbereich, und damit das Pendeln, vermeidet.
    Und im Fall des Falles wird sich eine Versicherung schwer tun hier mit Hochgeschwindigkeikspendeln Gefahrenlage zu argumentieren wenn bei niedrigerer Geschwindigkeit ein Unfall passiert sein sollte.


    Liebe Freigabebefürworter, sehe ich das komplett falsch?

    Gruß, Johann

  • #106

    Von einem Krieg kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Es ist doch möglich das Thema konträr mit unterschiedlichen Meinungen unter Respektierung der gegenteiligen Meinung der oder des anderen zu diskutieren und das geschieht doch jetzt auch.
    Es gibt für mich auch keine Reifenfreigabe-Befürworter und Reifenfreigabe-Nichtbefürworter. Für mich geht es darum, ob die Verwendung eines Reifens ohne Freigabe im Schadensfall per se für den Fahrer als grob fahrlässig gerichtlich beurteilt werden kann oder nicht. Nach der derzeitigen Rechtsprechung gibt es kein Urteil hierzu, dass einen groben Fahrlässigkeitsvorwurf rechtskräftig in so einem Fall ausgesprochen hat. Das sollte genügen. Die Entscheidung, ob man ggf. einen Reifen auch ohne Freigabe verwendet, so wie ich, oder nur Reifen mit Freigabe, ist die Entscheidung jedes einzelnen und jeweils als solche zu respektieren. Wenn es die Gerichte und Fachleute bisher nicht eindeutig und abschließend entschieden haben, werden auch wir dies keinesfalls schaffen und wäre das eindeutig zu viel verlangt.


    Ich für meinen Teil bin mir aber absolut sicher, mit der Verwendung des Pirelli Rosso Corsa II ohne ausdrückliche Freigabe absolut kein Risiko in der Hinsicht einzugehen, weil der Reifen läuft und haftet so perfekt, wie keiner der bisher von mir gefahrenen Reifen (M7 RR, CRA3, S 20 als Serie), wobei auch diese Reifen sehr gut waren. Ein Reifen, der der Serienreifen eines Bikes wie der Ducati Panigale V4 ist, kann auch ohne ausdrückliche Freigabe aus meiner Sicht auf einer XSR 900 kein Risiko darstellen. Wenn dem doch so sein sollte, dann habe ich etwas gründlich missverstanden, aber wie gesagt, dass nehme ich in Kauf.


    Insgesamt ist es für mich eine interessante Diskussion mit sehr vielen dargestellten richtigen Aspekten zu beiden Meinungen, die aber keinesfalls rechthaberisch, verbissen oder persönlich angreifend gesehen und geführt werden sollte, weil das keinesfalls notwendig und dienlich ist und das selbstverständlich bei jedem Thema.


    Gruß


    Thomas

  • #107


    Und abermals:
    Leider werden hier immer 3 voneinander unabhänige Sachen in einen Topf geworfen.
    1. Zulassungsrecht D und EU (gesetzl. Zulassungsverordnung)
    2. Halterhaftung
    3. Produkthaftung
    Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, das sein Fahrzeug unter allen Betriebsbedingungen verkehrssicher ist.
    Montiert er einen Reifen gemäß der geltenen EU-Regelung, ist das Fahrzeug nur in Punkt 1, also rein Zulassungstechnisch in Ordnung, inwieweit es jedoch verkehrstechnisch unter allen Fahrbedingungen in Ordnung ist bleibt offen und ist vom Halter nachzuweisen. Dies vor allen dann, wenn es zu einem Schaden kommt, bei dem dritte Regress fordern.
    Inwieweit ein Halter ohne entsprechende Reifenfreigabe des Herstellers die Eignung bei allen Fahrzuständen nachweisen kann, muss sich jeder Halter im Einzelfall dann selber überlegen.
    Man muß auch wissen, dass Versicherungen grundsätzlich immer nach Kausalität entscheiden und dieses immer ergründen.
    Was hat genau zu dem Unfall geführt!? (Ursächlich)
    Anderes Beispiel ist die strikte Trennung zwischen materiellen von immateriellen Schäden. Viele Motorradhersteller machen es sich einfach und testen nur eine oder 2 Reifenkombinationen und liefern das Krad entsprechend aus. Will der Halter einen anderen Reifen montieren, so steht es ihm frei, jedoch ist der in der Pflicht, die entsprechend Eignung nachzuweisen. Besitzt der Reifen Seitens der Reifenhersteller keine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Krad, haftet der Halter selber für diese Entscheidung.


    Es geht bei den Reifenfreigaben bzw. bei der Überprüfung der jeweiligen Modelle NICHT nur um Hochgeschwindigkeitspendeln, ein wichtiger Faktor ist z.B. auch das ABS- Bremsen nass. Hier gibt es zwischen verschiedenen Reifentypen Bremsweg- Unterschiede von über 20 % bis hin zum Totalausfall des ABS. Desweitern geht es z.b. auch um den Traglastindex, bzw. der Zuladung-Dauerbelastung bei V-Max usw. Im schlimmsten Fall kann es bei einem Reifen bei voller Beladung mit Sozius und Gepäck zu Profilablösungen kommen.
    Es geht hier nicht alleine nur um Yamaha, sondern um zig andere Motorradmodelle und die entsprechenden Reifen.
    Und da liegt auch der Hase im pfeffer. Aus reinem Egoismus oder weil man es partout nicht wahrhaben will, sagen viele Leute einfach, das Reifenfreigaben Humburg sind und überhaupt nicht gültig,
    oder nur für Deppen, "Befürworter oder Gesetzesfetischisten..."


    Aber nur, weil sie noch kein öffentliches Grundsatzurteil gelesen haben, macht es diese Behauptungen nicht automatisch zur Wahrheit,
    denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! ( oder das einfache verlinken von Versicherungsdefinitionen, wie Regress etc.)
    Wenn ich mir selbst bei einem Bremsflüssigkeitswechsel ein billiges DOT1 einfülle obwohl DOT4 in den Wartungsplänen vorgeschrieben ist, der TÜV dann danach das Motorrad prüft (bremst ja auch, weil Bremsflüssigkeit nicht belastet und kalt);
    aber später auf einer Tour in die Berge die überhitzte Bremse versagt, weil die nicht zugelassene Bremsflüssigkeit kocht oder Wasser gezogen hat, dann liegt die Schuld ebenso eindeutig beim Halter des KfZ.
    Hier kannst Du jetzt auch nicht sagen..."war doch zugelassen und sogar erst kürzlich vom TÜV abgenommen.!"
    Nein DU HAFTEST, weil du Bremsflüssigkeit verwendet hast, die vom Hersteller nicht freigegeben war.
    Und genau so ist es bei den Reifen ohne Herstellerempfehlung, sprich Freigabe.
    Inwiefern das nachgewiesen wird und in welcher Form, steht auf einem anderen Blatt.
    Ich bin mir aber sehr sicher, dass Sachverständige nicht alle doof sind, sondern als erstes nach einem Unfall kontrollieren:
    Reifen? = Hersteller eruieren ob Freigabe, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Empfehlung.
    Wenn davon nichts für das entsprechende Motorrad vorhanden ist, kommt mit 100%iger Sicherheit seitens der Versicherung:
    Sehr geehrter Herr XY
    leider muss wir die Schadenregulierung wegen grober Fahrlässigkeit reduzieren/oder gar verweigern.
    Also frage ich mich jetzt: was spricht dagegen nur Reifen aufziehen zu lassen, die für das Motorrad freigegeben sind!?


    @cornel: ich lese deine PN an mich nicht, also hör auf mich privat dumm anzutexten
    Danke


    mfG Neo

  • #108

    Das wird durch beharrliches Wiederholen nur nicht richtiger.


    Für mich gilt: Ich habe keine Reifenbindung in den Papieren. Das bedeutet, ich darf grundsätzlich jeden Reifen montieren, der die passenden Spezifikationen (Größe, Geschwindigkeitsindex, ggf. Tragfähigkeitsindex, wenn es das bei Moppeds überhaupt gibt).


    Soweit ein Reifen diese Voraussetzungen erfüllt, wird mir keine Versicherung eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen oder gar nachweisen können. Ähnlich wie beim Auto, bei dem ich auch nach Belieben beschissene China-Reifen montieren darf, resultiert eine grobe Fahrlässigkeit nicht aus der Montage schlechter (im Sinne nicht explizit freigegebener) Reifen, sondern höchstens daraus, dass ich mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bin.


    Woraus sich die Pflicht ergeben soll, die Verkehrssicherheit nachweisen zu müssen, erschließt sich mir nicht. Bei Autos kommt auch keiner auf diese Idee, und die Regelungen unterscheiden sich insoweit nicht. Vielmehr ist es so, dass, solange zulässige Reifen (Format etc.) montiert sind, andere mir nachweisen müssen, dass mein Fahrzeug nicht verkehrssicher gewesen sein soll. Das gilt für den Staats als Ordnungsmacht (Polizei oder auch im Rahmen der HU) und auch gegenüber Versicherungen, die mir etwas nicht bezahlen wollen.


    Eine Trennung zwischen materiellen und immateriellen Schäden gibt es nicht. Wenn ich Anspruch gegen einen Dritten habe, dann auf Ersatz aller Schäden, gleich ob materiell oder immateriell. Ich bin nicht sicher, ob diese Begriffe hier richtig verstanden wurden.


    Ich wickle beruflich seit nunmehr über 17 Jahren Verkehrsunfälle ab, darunter auch diverse Motorradunfälle und habe noch nie erlebt, dass eine Versicherung tatsächlich das Thema Reifen tatsächlich thematisiert.


    Und wenn ein Reifen sich auflöst (wie im Falle des Varaderofahrers) prüft eine Versicherung wohl eher weniger, ob der Reifen freigegeben war, sondern ob er überhaupt auf die Maschine passte und der Halter den Schaden nicht möglicherweise selbst verursacht hat (zu wenig Luftdruck oder dergleichen).


    Für mich steht fest, dass ich auf Motorrädern ohne Reifenbindung in den Fahrzeugpapieren alles montieren darf, was von den Daten her passt, ohne dass ich mir einen Fahrlässigkeitsvorwurf wegen der Reifen selbst machen lassen muss.


    Das schreiben ja sogar die meisten Hersteller auf ihren Webseiten und sprechen lediglich Empfehlungen aus. Die haben aber keinen verbindlichen Charakter, ebensowenig das, was in der Bedienungsanleitung steht.


    Und nur am Rande sei erwähnt, dass EU-Recht nationales Recht in aller Regel überlagert, d.h. wenn die EU sagt, eine Reifenbindung ist nicht mehr erforderlich, dann kann sich keine Versicherung darauf berufen, dass deutsches Recht etwas anderes vorsieht.



    Und dass einzelne Hersteller für ihre Reifen keine Freigabe erteilen, liegt einfach an der Klagewut der Leute, die dann der Auffassung sind, der Reifen ist freigegeben, da ist der Hersteller schuld, wenn mich das Mopped bei 230 km/h durch Pendeln abgeworfen hat. Also wird geklagt unter Hinweis auf die Freigabe.


    Ich gehe davon aus, dass mit zunehmender Zahl von Motorrädern ohne Reifenbindung die Zahl der Freigaben deutlich abnehmen wird. In ein paar Jahren wird es wohl für ältere Motorräder schwierig, noch aktuelle Reifen zu bekommen, weil sich immer mehr Hersteller den Aufwand sparen werden.

  • #109


    ...und durch ständiges Leugnen allerdings auch nicht.
    Alle unsere Streitigkeiten entstehen daraus, das einer dem anderen seine Ansichten aufzwingen will.


    Nur schon der Vergleich zu PKW Reifen entzieht sich jeder Diskussionsgrundlage.
    Denn alleine schon beim Bremsen verlagert sich das Gewicht eines einspurigen Kraftfahrzeugs wegen des höheren Schwerpunkts sehr viel mehr als bei einem Pkw auf die Vorderachse, so das dort der Großteil der Bremskräfte übertragen wird, bei einem Abheben der Hinterrads sogar 100 %.


    ich habe zwar von Trennung geschrieben, meinte aber lediglich das Versicherungen zwischen diesen beiden unterscheiden.
    Natürlich hat ein Unfallopfer Anspruch auf beides- materiellen und immateriellen Schadensersatz, wobei Versicherungen immer gerne versuchen den immateriellen abzufinden. http://www.authora.de/schadensersatz/


    Jens Thiel arbeitete jahrelang als leitender Mitarbeiter bei Reifenherstellern und hat seit 2002 die Mopedreifen Profi GmbH, mit dem Ziel der Vermarktung von Motorradreifen im Internet, sowie Bewertung der aktuellen Reifeneigenschaften.
    Er selbst recherierte bei Fachanwälten für Verkehrsrecht und auch bei Namhaften Reifenherstellern nach klaren Antworten.
    Eine eindeutige Konsens der Haftungsfrage konnte aber nicht konkretisiert werden.


    ...ob der überhaupt auf die Maschine passte.!? :clap: ..und der Halter den Schaden nicht möglicherweise selbst verursacht hat :handgestures-thumbup:


    Für mich steht fest, dass ich mir nur Reifen aufziehe, die durch den Hersteller freigegeben sind und die somit gut auf meinem Motorrad funktionieren.


    ebenso geben sie aber auch Hinweise auf die Benutzung ihrer Reifen auf die jeweiligen Modelle vor, in den hervor geht welche Reifen eventuell Probleme machen könnten.
    Das ist schon sehr deutlich. Ansonsten könnte man sich gleich den ganzen Aufwand auch sparen.


    natürlich. Und ab 130 km/h bekommt man schon automatisch eine Teilschuld :liar:


    hast du auch eine Glaskugel?
    ich hatte heute morgen... (vom Mod gelöscht)


    MfG Neo

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