Metzeler Roadtec 01 oder Pirelli Scorpion Trail II

  • #33


    Für die Tracer ist offensichtlich immer noch keine Freigabe vorhanden :( leider.
    Fahre den auf meiner BT1100 und muss sagen ich bin begeistert

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #35


    Du brauchst für die Tracer keine explizite Freigabe:


    http://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/


    Da bei der Tracer im Schein keine Reifenfabrikatsbindung vermerkt ist (sondern nur eine Größe/Breite), ist alles in Ordnung und du kannst ohne Bedenken dir den Roadtec01 aufziehen.

  • #36

    Hallo Falk,
    zu diesem Thema gibt es hier schon seitenweise Beiträge - Freigabe ja oder nein.
    Ich weis auch, dass ich hier in Österreich oder auch in Deutschland keine Probleme haben werde
    wenn ich einen Reifen ohne Freigabe montieren lasse.
    Wie das allerdings in zB Italien, Frankreich oder der Schweiz aussieht entzieht sich meiner Kenntnis.
    In meinem Fall ist es auch noch nicht wirklich dringend, da meine Tracer erst rund 3500km auf der Uhr
    und somit auch auf den Reifen hat.
    Bis zum Wechsel der selbigen vergehen sicher noch einige Kilometer. Sollte allerdings bis dahin keine
    Freigabe für den 01 vorhanden sein werde ich ihn - aus jetziger Sicht - trotzdem aufziehen lassen.....

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #37

    So lange du dich im EU-Raum bewegst ist das alles kein Problem.
    Wie gesagt, zur Not druckst du dir eben zusätzlich die Zulassung für die normale MT09 aus. Ich gehe davon aus, dass das für die meisten Polizisten reicht.

  • #38

    In der Schweiz gab es noch nie(jedenfalls nicht in den letzten 19J) eine Reifenbindung kannst aufziehen was du willst sogar andere grösse wenn es mit dem Tacho und der Felge passt


    ;)

  • #39

    Ich habe das hier beim ADAC gefunden:


    Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen
    mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.
    Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
    Mit einem Schreiben
    vom 1.7.2008 hat das Bunde
    sverkehrsministerium (BMVBS) den re
    chtlichen Sachverhalt im Zusammen-
    hang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert.
    Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der
    Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem
    Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisati
    on bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere
    nicht
    erforderlich.
    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
    bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind
    keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
    2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung
    auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorge-
    schriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbesc
    heinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vor-
    handen und wird mitgeführt.
    3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeu
    ghalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
    auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendi
    mension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine ande-
    re Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbeschei
    nigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
    Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeug-
    papiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
    4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
    serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für di
    e Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
    Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine
    Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
    mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge-
    änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht
    erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
    werden.


    Bei mir kommen die Roadtec 01 im Frühjahr ohne schlechtes Gewissen auf meine Tracer!!
    Grüße
    Almi

  • #40

    Hallo,
    bei mir kommt dieses Jahr wieder der Roadtec 01 drauf. Für mich derzeit immer noch der beste Kompromiss in Bezug auf Stabilität, Haltbarkeit und Grip. Ein paar Kilometer unbefestigt bekommt man damit auch locker hin. Wünsche schon einen guten Start in die neue Saison. Habe heut schon die Fähre nach Griechenland gebucht ;)
    Grüße
    Gue

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