Hallo zusammen,
im Rahmen der Euro-4-Norm sind bei neu homologierten Modellen ab 2016 die seitlichen Reflektoren Pflicht. Da wiehert der Amtsschimmel. Für uns Altbeständler ändert sich nichts. Aber wer mag kann sich ja an der nachfolgenden Anleitung orientieren.
Quelle: BVMI
6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau - Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten. Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung - Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
Und jetzt eure Meinung ...
VG, Thorsten