Kollegialität unter Motorradfahrern

  • #31



    Das kann ich so nicht bestätigen, ich fahre zwar jetzt erst meine erste Saison mit meiner schönen mt, aber hier in Schleswig-Holstein grüßen alle, außer die Chopper/Harley Fahrer.
    Da sind nur selten "freundliche" Fahrer dabei :lol:
    Und die 125er grüße ich auch :)

  • #32

    Was soll das denn hier schon wieder :doh:
    Egal was da stand, einfach mal ein Zeichen geben, was er dann damit anfängt soll dann nicht mehr unser Problem sein :evil:


    Und egal wie schnell jemand wo oder wie unterwegs ist, ich bin kein Richter, und auch "etwas zu schnell' ist verboten ( Etwas illegal gibt es nicht :eusa-shifty: )


    Eigentlich geht mir das Grüssen ganz schön auf den Sack, ich hab mit Sportlern oder Cruiser genauso viel am Hut, wie mit dem entgegen kommenden Auto .
    Auf der Straße kräftig winken, an der Tanke aber doof gucken wenn man Hallo sagt.
    Ich bin aber Nett, deshalb grüße ich jeden zurück der mich grüsst. :lol:


    Und wag es ja nicht mit ner Panne am Straßenrand zu stehen, da ist mit Grüßen schnell vorbei :eusa-whistle:
    Da kennt man den auf einmal garnicht, und wenn, hat man eh von der Technik auch keine Ahnung, kein Werkzeug, oder ist ein Mädchen dem Schlimmes widerfahren könnte (die wahrscheinlich am deutschen Strassenrand ist aber schon sehr gering, oder ?? ) :eusa-shifty:


    Vielleicht würde im aber auch nur ein geladenes Handy oder ne 3 Hand helfen :eusa-think:


    Selbst in der großen Gruppe sollte mal kurz mit den Daumen Fragen ob Hilfe gebraucht wird Standard sein :-x

  • #33


    Kann ich so bestätigen. Alle, die ein Motorrad fahren, grüßen meist auch. Diejenigen, die ihre Couch ausführen widerrum grüßen häufig nicht.

  • #34


    Wird so gut wir gar nicht verfolgt, weil 60 oder 70 fahren (wo 100 erlaubt ist) nicht verboten ist.
    Beispielsweise darf man die Autobahnen befahren, sofern das Fahrzeug (u.a. Bauartbedingt) mehr als 60km/h fährt.


    Auf Landstraßen ist oft 100, aber auch nicht überall.....man darf auch langsamer fahren !!


    Man wird höchstens angehalten, wenn man extremst langsam fährt: Wo 100 sind, dass da mit 30 geeiert wird.

  • #35


    Wenn mein Fahrzeug max. 60 fahren kann, dann habe ich einen triftigen Grund 60 zu fahren (ich kann nämlich gar nicht schneller).
    Wenn ich auf der 3 Spurigen Autobahn rechts mit 60 fahre, dann behindere ich den Verkehrsfluss nicht unbedingt.


    Wenn ich mit einem Fahrzeug, dessen Höchstgeschwindigkeit deutlich über 100km/h liegt auf der freien Landstraße (eine Begrenzung) mit 60 fahre, dann sollte ich dafür einen triftigen Grund haben. Ansonsten ist es imho ein Verstoß gegen diesen Paragrafen, denn der Verkehrsfluss wird dann doch deutlich behindert.

  • #36


    Du musst den roten Satz schon genauer betrachten ;)
    Das ist das, was ich eben oben geschrieben habe, wenn 100 steht das man da keine 30 fährt. Fährst du jedoch 60 oder 70 ist dies kein Verstoß und keine OWi.
    Das ist schon ein großer Unterschied.

  • #38


    Hast Recht; zurück zum Thema :icon-mrgreen:


    Wie gesagt, ich grüße eigentlich jeden, sofern ich nicht grad schalte.
    Die Harley Fahrer grüßen uns kaum, fast gar nicht.....

  • #39

    Ich grüße eigentlich jeden motorisierten Zweiradfahrer (lassen wir die Rollerfahrer mal weg, da hab ich ne unerklärliche Abneigung), selbst Kinder die vom Straßenrand aus zuwinken. Das mit den Harleyfahrern war früher mal ausgeprägter, heute grüßen sogar meist die schweren Jungs in Joppe zurück, hab eher das Gefühl, dass diese Supersportler in ihren Papageienkombis weit weniger grüßen.

    Gruß Roland


    ______________________________________
    Look into my eyes, you'll see who I am
    My name is Lucifer, please take my hand

    (N.I.B. by Black Sabbath, 1970)

  • #40


    Hab ich, siehe meinen roten Satz.
    Du legst eine Behindung des Verkehrsflusses anders aus als ich. Eine Geschwindigkeitsreduktion um 40% finde ich persönlich schon sehr behindernd (somit braucht man ja schon fast doppelt so lange).


    Im Thema geht's ja aber sowieso nicht um die Auslegung dessen, sondern um Kollegialität.


    Zu schnell fahren = Illegal.
    Vor Polizei warnen = Strafvereitelung. (Bitte hier jetzt nicht auf dem Unterschied von Straftat und Ordnungswidrigkeit rumreiten, das Ordnungsgeld ist für den Fahrer eine Strafe).


    Viele hier haben damit kein Problem, den "Kollegen" in dem Fall zu decken.
    Jetzt stellt euch vor, der Kollege fährt nicht zu schnell, sondern begeht einen Einbruchdiebstahl. Oder klaut einer Oma die Handtasche. Würdet ihr ihn dann auch vor der anrückenden Polizei warnen?
    Kommt mir nicht damit, dass es beim zu schnell fahren keinen Geschädigten gibt: Man gefährdet sich und andere und im Gegensatz zum Sachschaden beim Diebstahl geht's beim zu schnell fahren schnell ums Leben.

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