Zitat von dirkiAlles anzeigen
Gasmann, ist das wirklich ein Problem?
Willst du wirklich, dass dir ein Fußgänger "ordentlich die Fresse poliert", weil du mal mit 70km/h durch die Ortschaft fährst und er (berechtigter Weise?!) meint, du hättest sein Leben gefährdet?
Du musst dich nicht angesprochen fühlen, wenn du noch nie gegen ein Gesetz/ Vorschrift verstoßen hast!
Vorsicht beim Thema Selbstjustiz.
Der berühmte total hinkende Vergleich Eine Geschwindigkeitsübertretung ( wie mißt die Dein Fußgänger ? ) ist zunächst mal eine abstrakte Gefährdung und auch
keine Straftat, ganz im Gegensatz zu einem Diebstahl.Und natürlich hat man das Recht, den Dieb zu stoppen.Sogar eine vorläufige Festnahme ist gestattet, siehe
hierzu §127 StPO.Das ist keine Selbstjustiz !
Was Gasmann hier sicher meint ( ich interpretiere mal): zum einen die lasche Bestrafung, zum anderen die Täter-Opfer-Verdrehung.Z.B. wenn der Täter aufs Maul
fliegt wenn Du ihn stoppst, dann kann das wieder als Körperverletzung gegen Dich gedreht werden.Eine Rangelei und Verletzungen sind wahrscheinlich bei sowas.
Zynischerweise ist dann oft der arme Täter das Opfer.