Sportect Versicherung - Preisanstieg um fast 100%??

  • #81

    Man muss klarerweise sagen, dass die Nürnberger, die ja hinter dem Produkt steht, eine völlig unglaubwürdige Prämienpolitik betreibt. Das Produkt sollte sich ja vorwiegend an Führerscheinneulinge richten, in Kombination mit einer Motorradfinanzierung und der Angst des Versicherungsnehmers, wenn er das Bike mal "wegschmeisst" er/sie durch die VK "safe" ist.


    Jetzt kann man auf dem Standpunkt stehen, dass man ggf. 2 Jahre relativ günstig versichert hat oder eben der "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" Theorie folgen.


    Insbesondere vor der Tatsache, dass "normale Versicherungsnehmer", durch schadensfreie Jahre durch niedrigere Prämien belohnt werden.


    Ein Preisanstieg von 100% jedenfalls ist durch nichts zu rechtfertigen, alle unser KFZ Versicherungen sind billiger geworden ( SF 5/R10 ) unsere Bikeversicherungen bleiben gleich.


    Stünde ich vor der Wahl würde ich das Modell "schadensfreie Jahre" immer vorziehen.

    V 2 ex MT09

  • #82

    sooo... die nürnberger lässt keinen meter mit sich reden... die tante hat zwar irgendwas anderes (wahrscheinlich nürnberger) gerechnet aber selbst mit saison teurer... ich hab direkt die empfehlung bekommen mal bei check24 oder sowas zu schauen... klasse kundenbindung... die hdi würde mich im vergleich zur sportect erstaunlicherweiße nur knapp teurer kommen (rund 685,-€ zu 690,-€, da habe ich mit einem größeren unterschied gerechnet)... und ups, die devk bei mir um die ecke hat erst morgen auf... da habe ich mich versehen... ich glaub ich gönn mir nochmal ein jahr sportect vk... außer die devk oder wer auch immer haut nochmal nen knaller raus...


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  • #83

    So. Ich habe mal gekündigt zum 31.12.per Einschreiben. Nun dachte ich mir, dass ich evtl. die neue Versicherung erst ab 01.02. laufen lasse. Ist das möglich, oder muss ich dafür das Fahrzeug stilllegen? Steht in der Einzelgarage und nicht draußen?

  • #84


    Muss stillgelegt werden oder du wechselst auf ein Saisonkennzeichen von 02 bis ...

  • #86

    rein rechtlich muß jedes angemeldete fahrzeug zumindest haftpflichtversichert sein, auch wenn es z.z. nicht genutzt wird und nur in der garage steht. deine versicherung meldet deine kündigung an die zulassungsstelle und die fordern dich dann auf, eine neuversicherung nachzuweisen. abmelden und neuzulassen kostet ca. 10€ jeweils. ein paar euro steuerersparnis kannst du gegenrechnen.

  • #87


    Jetzt muss ich mal fragen, weil mir was nicht ganz klar ist bezüglich der "Stilllegung"
    Wir gehen mal davon aus man behält das Motorrad und verkauft es nicht ;).


    Jetzt habe ich 3 Möglichkeiten:
    a) Ich kündige die aktuelle Versicherung und schließe gleichzeitig eine neue Versicherung ab, die ja dann frühestens zum 1.01.2016 beginnen kann, denn solange ist die Sportect ja noch bezahlt (31.12)
    -> keine Stillegung erforderlich.


    b) Ich kündige die aktuelle Versicherung (Im falle der Sportect läuft die ja eh bis zum 31.12) und die neue soll zum 1.02.2016 beginnen (trotzdem als Ganzjahresmopped in Zukunft laufen)
    -> warum muss man hier was stillegen? Beziehungsweise was bedeutet das genau? Ein Fahrzeug ohne Versicherung (in dem Fall dann der komplette Januar) wird doch automatisch vom Amt bezüglich Steuern etc. verrechnet.


    Ich dachte immer, man KANN ein Fahrzeug stillegen (fürs restaurieren, nicht benutzen etc...) aber warum MUSS man das in dem Fall?


    c) Ich kündige die aktuelle Versicherung und wechsel die Versicherung mit Saison Kennzeichen ab März beispielweise...
    -> Keine Stillegung? Aber klar ich muss zum Amt neues Nummernschild etc beantragen..



    Danke fürs Aufklären :)

    MT-09 SP

  • #88

    stillegen musst du , wenn zum 1.1. keine folge versicherung da ist.
    wenn du dennoch wartest bis feb. kann es sein dass du angeschrieben wirst. da du angemeldet bist...
    das darfst du nicht.
    wenn es ein saisonkennzeichen wird, dann hast du einen versicherer ab dem 1.1. dann entfällt das stillegen.

    ´s war da Erich


    Ich kenne keine Furcht, es sei denn, ich bekäme Angst.(Karl Valentin)
    Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung. (Jean Jacques Rousseau)

  • #89

    solange ein fahrzeug zugelassen ist, muß es auch versichert sein, unabhängig davon, ob du es im straßenverkehr bewegst oder nicht. 25 Abs. 3, 14 Abs. 1 FZV http://www.gesetze-im-internet…v_2011/BJNR013900011.html
    wenn du also gekündigt hast, schraubst du nummernschild ab, gehst zur zulassungsstelle und läßt das nummernschild entwerten, das fahrzeug also vorübergehend stilllegen. wenn du´s dann ab februar wieder versichert hast, gehst du mit der versicherungsbestätigung und dem nummernschild wieder zur zulassungsstelle und läßt die vorübergehende stilllegung aufheben.
    wenn du das nicht machst, bekommt die zulassungsstelle eine bestätigung über das ende der haftpflichtversicherung von der nürnberger. die schreiben dich dann an, daß du unverzüglich eine neuversicherung nachweisen sollst, wenn du das nicht machst, schicken die einen los, um das nummernschild zu entwerten. was das dann an verwaltung und strafe kostet, weiß ich nicht, würd ich mir aber auf alle fälle sparen.

  • #90

    Alles klar, Dankeschön für die Informationen...


    Manchmal ist echt alles tot geregelt in Deutschland. Ist doch in erster Linie Pech vom Besitzer wenn er es trotzdem bewegen würde und dann nicht versichert ist!


    Das entwerten und wieder aufnehmen kostet ja auch Zeit und Geld..nervig definitiv!

    MT-09 SP

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