YAMAHA : Windschild

  • #231

    Ich hab/lass meine drann, + bin glücklich + gut is. Und wenn ich zum TÜV muß mach ich se vorher ab + gut is + bin glücklich.

  • #232

    Hab beim letzten Besuch mit meinem Händler gesprochen. Er meinte es wird keine Problem geben mit dem TÜV. Abbauen brauche ich das Windschild nicht, bei Ihm hat noch nie ein Prüfer auf das Schild geschaut.


    Ich werde meines auch dran lassen und es drauf ankommen lassen in der Kontrolle! :auto-biker:

  • #233

    Bei einer 08/15 Kontrolle wird man durchkommen aber wie schon jemand geschrieben hat wurde er auf der Platte (Motorradtreffpunkt) kontrolliert und der Polizist wusste, dass die Scheibe keine ABE hat.


    Daher kann man davon ausgehen das auf den bekannten Motorradstrecken eher die fachkundigen Polizisten anzutreffen sind und da wird man definitiv Probleme bekommen.

  • #235

    Ich kann mir beileibe nicht vorstellen, dass Yamaha eine im übrigen Europa frei verfügbare und offensichtlich legale Scheibe in Deutschland aus purem Trotz nicht mit einer ABE auszustatten vermag. Es sei denn, sie scheuen aus Kostengründen den Weg zum KBA oder (aber irgendwie noch schwerer vorstellbar) sie sind am KBA oder bereits am Teilegutachten gescheitert.

  • #236

    Einreichen beim KBA kann man sich sparen, wenn man eine E-Prüfnummer aus einem anderen EU-Land hat.


    Und für die E-Zulassungen in Europa ist Yamaha Amsterdam zuständig. Und die wollen wohl kein Geld für eine ABE ausgeben, die quasi nur in Deutschland "gebraucht" wird.


    Gebraucht deswegen in "" weil es eine einheitliche europäische Regelung ist. Der Straßenverkehr ist per EU-Erlass komplett geregelt. Alles was Zulassungstechnisch, ABE, Eintragungen, usw. angeht ist Europakonform. Es interessiert halt nur nicht jedes Land auf die selbe Art und Weise. Deutschland ist halt da etwas pingeliger. Rein vom Gesetz her bräuchte man wenn dann auch in Frankreich, England und sonst wo in Europa ein E-Prüfzeichen auf dem Windschild.



    Man fährt nicht ohne Betriebserlaubnis. §19 StVZO sagt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges nur erlischt, wenn:


    - Die Fahrzeugart geändert wird (Mofa zu Kleinkraftrad o.ä.)
    - Sich das Geräusch und/oder Abgasverhalten änder (Nein, das ändert sich nicht durch ein Windschild, sonder nur durch Auspuff ohne DB-Eater :-P)
    - Wenn die Verkehrssicherheit aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtig ist


    Also ich würd mir wegen dem Windschild ja mal überhauptnicht einschei*en. Es ist immerhin ein Originalteil! Völlig wurscht, ob mit ABE oder nicht. Und mal ehrlich: Hat das Teil scharfe Kanten oder so, die jemandem den Kopf oder Arm abtrennen können??? NEIN!!! Und somit bleibts dran, weils keinen umbringen oder schwer verletzen kann.

    Gruß


    Basti

  • #237


    Soweit ich das verstanden habe, geht es um diese blöden "Kunststoffschrauben". Deutschland ist das einzige EU-Land ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf einigen Autobahnen. Da könnten die Dinger an ihre Haltbarkeitsgrenze kommen. Um verkaufte WS nicht rückrufen zu müssen hat man einfach keinen "zweiten Anlauf" zur Zulassung gemacht (das ist keine von Yamaha bestätigte Aussage ;) ). Bei mir sind da sowieso schon Aluschrauben drin :D :D :D.

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